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AG Bad Kreuznach, 30.11.2006 - 2 H 11/03 |
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Einseitige Erledigungserklärung
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- OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 23 W 10/05
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach übereinstimmender …
Auszug aus AG Bad Kreuznach, 30.11.2006 - 2 H 11/03
Beruht die Erledigungserklärung auf einem Ereignis, das das Interesse des Antragsteller an der Beweiserhebung entfallen lässt, ist sie nicht als Antragsrücknahme im Sinne des § 269 ZPO auszulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2005, Az.: 23 W 10/05). - BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03
Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen …
Auszug aus AG Bad Kreuznach, 30.11.2006 - 2 H 11/03
Eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO setzt - unabhängig davon, ob bei einem Verzicht auf die Klage eine Fristsetzung nach § 494a Abs. 1 entfällt - voraus, dass die Beweisaufnahme durchgeführt wurde ("nach Beendigung der Beweiserhebung") (vgl. BGH MDR 05, 227 sowie OLG München MDR 01, 1011). - BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
Wirksamkeit einer Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus AG Bad Kreuznach, 30.11.2006 - 2 H 11/03
Eine solche einseitige Erledigungserklärung ermöglicht aber keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren (BGH NJW-RR 04, 1005). - OLG München, 25.04.2001 - 28 W 1086/01
Selbständiges Beweisverfahren und Kostenentscheidung
Auszug aus AG Bad Kreuznach, 30.11.2006 - 2 H 11/03
Eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO setzt - unabhängig davon, ob bei einem Verzicht auf die Klage eine Fristsetzung nach § 494a Abs. 1 entfällt - voraus, dass die Beweisaufnahme durchgeführt wurde ("nach Beendigung der Beweiserhebung") (vgl. BGH MDR 05, 227 sowie OLG München MDR 01, 1011).