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AG Bad Liebenwerda, 28.03.2003 - 13 C 323/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- OLG Hamm, 25.01.1996 - 22 U 98/95
Auszug aus AG Bad Liebenwerda, 28.03.2003 - 13 C 323/02
Für andere Fälle bedeutet dies, dass ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung ausscheidet, wenn nicht gleichzeitig eine unerlaubte Handlung vorliegt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 96, 1294). - BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82
Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses
Auszug aus AG Bad Liebenwerda, 28.03.2003 - 13 C 323/02
Soweit für den Bereich der ungerechtfertigten Kündigung durch den Vermieter etwas anderes vertreten wird (vgl. BGHZ 89, 296 (302)), ist dem in dieser Pauschalität aus den genannten Gründen nicht zu folgen. - BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77
Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO
Auszug aus AG Bad Liebenwerda, 28.03.2003 - 13 C 323/02
Grundsätzlich ist jedoch anzunehmen, dass eine im Ergebnis unberechtigte Geltendmachung für sich betrachtet keine Schutzpflichtverletzung darstellt (vgl. BGH NJW 80, 189 (190)). - BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die …
Auszug aus AG Bad Liebenwerda, 28.03.2003 - 13 C 323/02
Soweit sich die Klägerin darüber hinaus auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung beruft (vgl. BGH NJW 86, 2243), bezieht sich diese nicht auf einen Fall der Forderungsabwehr, sondern auf Rechtsanwaltskosten zur Durchsetzung einer Anfechtung oder Kündigung auf Grund einer vorherigen unerlaubten Handlung oder culpa in contrahendo auf Seiten der anderen Vertragspartei.