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   AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12   

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https://dejure.org/2013,51495
AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12 (https://dejure.org/2013,51495)
AG Bad Mergentheim, Entscheidung vom 01.02.2013 - 2 C 170/12 (https://dejure.org/2013,51495)
AG Bad Mergentheim, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 2 C 170/12 (https://dejure.org/2013,51495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • erbrechtsiegen.de

    Auskunftsansprüche des Erben gegenüber Miterben und Generalbevollmächtigten des Erblassers

  • kanzlei-kotz.de

    Auskunftsansprüche von Miterben untereinander - Umfang des Auskunftsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 971
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07

    Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Vornahme von vor dem Erbfall

    Auszug aus AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12
    Soweit nach höchst- bzw. obergerichtlicher Rechtsprechung bei Erteilung einer Vollmacht zwischen Ehegatten bzw. Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Regel ein Auftragsverhältnis verneint wird (vgl. BGH, NJW 2000, 3199 bzw. OLG Düsseldorf, ZEV 2007, 485) und diese Rechtsprechung teilweise auf Fallgestaltungen mit anderem familiären Hintergrund erweitert wurde (vgl. etwa OLG Naumburg, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07, zitiert nach juris - für die Konstellation Großmutter - Enkel), so hat der BGH mittlerweile klargestellt, dass seine mit dem vorgenannten Urteil vom 05.07.2000 (NJW 2000, 3199) ergangene Rechtsprechung auf Fallgestaltungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag nicht übertragbar ist (BGH, Beschluss vom 26.06.2008, III ZR 30/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung

    Auszug aus AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12
    Der Vollmachtgeber bzw. dessen Erbe muss insbesondere auch kein besonderes Interesse für sein Auskunfts- und Rechenschaftslegungsbegehren dartun, ein allgemeines "Kontrollinteresse" genügt (Horn/Schabel, a. a. O., NJW 2012, 3473, 3474 unter Hinweis auf BGH, NJW 2012, 58).
  • KG, 12.10.2001 - 15 U 6025/00

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten

    Auszug aus AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12
    Soweit die Beklagte meint, dass die Klägerin sich unschwer die von ihr erbetenen Auskünfte auch anderweitig hätte beschaffen können, so ist dieser Vortrag ohne rechtliche Bedeutung (Sarres, a. a. O., ZEV 2008, 512, 516 unter Hinweis auf KG, Urteil vom 12.10.2001, 15 U 6025/00).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12
    Soweit nach höchst- bzw. obergerichtlicher Rechtsprechung bei Erteilung einer Vollmacht zwischen Ehegatten bzw. Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Regel ein Auftragsverhältnis verneint wird (vgl. BGH, NJW 2000, 3199 bzw. OLG Düsseldorf, ZEV 2007, 485) und diese Rechtsprechung teilweise auf Fallgestaltungen mit anderem familiären Hintergrund erweitert wurde (vgl. etwa OLG Naumburg, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07, zitiert nach juris - für die Konstellation Großmutter - Enkel), so hat der BGH mittlerweile klargestellt, dass seine mit dem vorgenannten Urteil vom 05.07.2000 (NJW 2000, 3199) ergangene Rechtsprechung auf Fallgestaltungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag nicht übertragbar ist (BGH, Beschluss vom 26.06.2008, III ZR 30/08, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2011 - 3 U 94/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auskunft- und Rechnungslegung aus der

    Auszug aus AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12
    Dieser bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und nach objektiven Kriterien, insbesondere nach der wirtschaftlichen sowie rechtlichen Bedeutung der Angelegenheit (vgl. ausführlich Horn/Schabel, "Auskunfts- und Rückforderungsansprüche nach möglichem Vollmachtsmissbrauch" in NJW 2012, 3473 ff.; Wallkamm, "Pflichten des Bevollmächtigten eines Erblassers gegenüber den Erben -Ein Überblick über die aktuelle Rechtssprechung-" in MDR 2008, 1375 ff.; Sarres, "Die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht nach § 666 BGB im System der erbrechtlichen Auskunftsansprüche" in ZEV 2008, 512, jeweils m. w. N. sowie zuletzt OLG Brandenburg, Urteil vom 07.12.2011, 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726 m. w. N.).
  • BGH, 26.06.2008 - III ZR 30/08

    Begründung eines Auftragsverhältnisses unter Ehegatten

    Auszug aus AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12
    Soweit nach höchst- bzw. obergerichtlicher Rechtsprechung bei Erteilung einer Vollmacht zwischen Ehegatten bzw. Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Regel ein Auftragsverhältnis verneint wird (vgl. BGH, NJW 2000, 3199 bzw. OLG Düsseldorf, ZEV 2007, 485) und diese Rechtsprechung teilweise auf Fallgestaltungen mit anderem familiären Hintergrund erweitert wurde (vgl. etwa OLG Naumburg, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07, zitiert nach juris - für die Konstellation Großmutter - Enkel), so hat der BGH mittlerweile klargestellt, dass seine mit dem vorgenannten Urteil vom 05.07.2000 (NJW 2000, 3199) ergangene Rechtsprechung auf Fallgestaltungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag nicht übertragbar ist (BGH, Beschluss vom 26.06.2008, III ZR 30/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11

    Auftrag: Verjährung des Auskunftsanspruchs des Auftraggebers

    Auszug aus AG Bad Mergentheim, 01.02.2013 - 2 C 170/12
    Ihrem Inhalt nach richtet sich die Auskunftspflicht somit danach, was nach dem Gegenstand der Besorgung, der Üblichkeit im Geschäftsverkehr, dem Zweck der verlangten Information unter Berücksichtigung von Treu und Glauben erwartet werden kann (vgl. auch zuletzt BGH, NJW 2012, 917).
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