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   AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.07.2012 - 31 C 69/12   

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https://dejure.org/2012,22054
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.07.2012 - 31 C 69/12 (https://dejure.org/2012,22054)
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Entscheidung vom 16.07.2012 - 31 C 69/12 (https://dejure.org/2012,22054)
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 31 C 69/12 (https://dejure.org/2012,22054)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    VN der HUK-Coburg zur Zahlung der vorher von der HUK gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.07.2012 - 31 C 69/12
    Die grundsätzliche Verpflichtung der Beklagten auch zum Ausgleich der Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens ist zwischen den Parteien nicht streitig und im übrigen auch von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 2007, 1450).

    Maßgeblich ist daher, ob sich die an den Sachverständigen gezahlten Kosten nach den anzuwendenden schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen halten (BGH NJW 2007, 1450).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden (BGH NJW 2007, 1450; BGH NJW 2006, 2472).

    Allein dadurch, daß der Sachverständige eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung seines Honorars vornimmt, überschreitet er nicht die Grenzen der rechtlich zulässigen Preisgestaltung (BGH NJW 2007, 1450).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.07.2012 - 31 C 69/12
    Ein Preisvergleich dürfte zudem ohne vorherige Begutachtung des unfallbeschädigten Fahrzeugs durch mehrere Sachverständige nur schwer möglich sein (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029).
  • LG Koblenz, 09.05.2012 - 12 S 267/11

    Erstattung der Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten

    Auszug aus AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.07.2012 - 31 C 69/12
    Das erkennende Gericht folgt in vollem Umfang der Rechtsprechung des Landgerichts Koblenz (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 9.5.2012, Az. 12 S 267/11).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.07.2012 - 31 C 69/12
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden (BGH NJW 2007, 1450; BGH NJW 2006, 2472).
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