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AG Bad Salzungen, 04.04.2007 - 1 C 379/05 |
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EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen Zustellung/Abholung
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- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Bad Salzungen, 04.04.2007 - 1 C 379/05
Inwieweit dies der Fall ist, hat grundsätzlich der bei der Schadensabrechung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter, gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständigen, zu schätzen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt ( BGH, NJW 2006, 360; BGH, NJW 2006, 1506, 1507; BGH, Urteil vom 04.07.2006, VI ZR 237/05).In einem solchen Fall muss der Geschädigte darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen kein wesentlich günstiger Tarif auf dem in in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt, zumindest auf Nachfragen, zugänglich war ( BGH, Urteil vom 04.07.2006, VI ZR 237/05).
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Bad Salzungen, 04.04.2007 - 1 C 379/05
Das bedeutet, dass der Geschädigte grundsätzlich von mehreren möglichen - nicht nur für Unfallgeschädigte - zugänglichen Tarifen nur den günstigsten Mietpreis ersetzt verlangen kann ( BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 161/05). - BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus AG Bad Salzungen, 04.04.2007 - 1 C 379/05
Inwieweit dies der Fall ist, hat grundsätzlich der bei der Schadensabrechung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter, gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständigen, zu schätzen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt ( BGH, NJW 2006, 360; BGH, NJW 2006, 1506, 1507; BGH, Urteil vom 04.07.2006, VI ZR 237/05). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus AG Bad Salzungen, 04.04.2007 - 1 C 379/05
Inwieweit dies der Fall ist, hat grundsätzlich der bei der Schadensabrechung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter, gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständigen, zu schätzen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt ( BGH, NJW 2006, 360; BGH, NJW 2006, 1506, 1507; BGH, Urteil vom 04.07.2006, VI ZR 237/05). - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus AG Bad Salzungen, 04.04.2007 - 1 C 379/05
Je nach Inhalt des Beklagtenvortrags hätte sich für die Klägerin eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast ergeben können ( BGH, Urteil vom 19.04.2005, VI ZR 37/04).