Rechtsprechung
AG Bad Salzungen, 21.02.2007 - 1 C 123/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,45479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Mietwagendauer, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Vollkaskoversicherung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Bad Salzungen, 21.02.2007 - 1 C 123/06
In einem solchen Fall muss der Geschädigte darlegen und erforderlichen Falls beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen kein wesentlich günstigerer Tarif auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt zumindest auf Nachfrage zugänglich war (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 04.07.2006, VI ZR 237/05). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus AG Bad Salzungen, 21.02.2007 - 1 C 123/06
Der Geschädigte ist dabei ebenso wie bei anderen Kosten der Wiederherstellung und ebenso wie in anderen Fällen, indem er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl. für alle: BGH, Urteil vom 14.02.2006, VI ZR 126/05). - BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Bad Salzungen, 21.02.2007 - 1 C 123/06
Das bedeutet, dass der Geschädigte grundsätzlich von mehreren möglichen - nicht nur für Unfallgeschädigte - zugänglichen Tarifen nur den günstigsten Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 161/05).
- AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16
Mobiltelefon-Versicherung: Wirksamkeit einer Leistungsausschlussklausel für …
34 Nach den Gesamtumständen ist es daher nicht ausreichend, dass die Zeugin das Mobiltelefon in einer verschlossenen, mit einem Handtuch abgedeckten Handtasche neben sich auf die Liege abgestellt hat, da es angesichts des an einem (öffentlichen) Strand bestehenden erhöhten Gefährdungsgrades für Taschen- oder Trickdiebstähle geboten ist, zumindestens einen permanenten Kontakt mit der Handtasche zu halten (vgl. hierzu LG Berlin, Urteil vom 09.09.2010 - 7 S 26/10, AG Offenburg, Urteil vom 13.06.2007 - 1 C 123/06 jeweils m.w.N.).