Rechtsprechung
AG Bad Saulgau, 17.11.2004 - 2 F 32/04 |
Verfahrensgang
- AG Bad Saulgau, 17.11.2004 - 2 F 32/04
- AG Bad Saulgau, 14.05.2008 - 2 F 22/08
- OLG Stuttgart, 03.07.2008 - 16 WF 150/08
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 03.07.2008 - 16 WF 150/08
Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Erweiterung von Umgangskontakten und die …
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Bad Saulgau - Familiengericht - vom 17.11.2004 (2 F 32/04) steht dem Antragsteller ein Umgangsrecht mit seinen beiden Kindern M. Y., geb.Die Berichte des Kinderschutzbundes - ... - und des Landratsamts ... - Kreisjugendamt - an das Amtsgericht Bad Saulgau zum Verfahren 2 F 32/04 geben - jedenfalls im summarischen Prozesskostenhilfe - Verfahren - keinen hinreichenden Anlass zu Zweifeln, dass der Antragsteller diese Aufgabe bewältigt.
Wie sich der Begründung des Antragstellers in seinem Schreiben vom 5.7.2005 an die Antragsgegner - Vertreterin (Bl. 83 der beigezogenen Akte 2 F 32/04 AG Bad Saulgau entnehmen lässt, beruhte diese Entscheidung nicht auf Gleichgültigkeit gegenüber den Kindern, sondern auf der Einschätzung des Antragstellers, die Kinder litten aufgrund der abwehrenden Einstellung der Mutter zu den Umgangskontakten unter Loyalitätskonflikten, die ihnen erspart werden sollten. Ob diese Beurteilung zutraf und die Reaktion des Antragstellers hierauf richtig war, kann dahinstehen;… jedenfalls ist es nachvollziehbar, dass der Antragsteller nach der nunmehr verstrichenen Zeit zu einer anderen Beurteilung gelangt ist. Bei der gegebenen Sachlage liegt es nahe, dass auch eine Partei, die das Verfahren aus eigener Tasche bezahlen müsste und die den Maßstab für die Beurteilung der Mutwilligkeit darstellt (h. M., vgl. statt aller Thomas / Putzo - Reichold, ZPO, 28. A., § 114 Rdnr. 7), ein solches Verfahren betreiben würde.