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   AG Bad Segeberg, 02.05.2013 - 17a C 9/13   

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https://dejure.org/2013,8489
AG Bad Segeberg, 02.05.2013 - 17a C 9/13 (https://dejure.org/2013,8489)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 02.05.2013 - 17a C 9/13 (https://dejure.org/2013,8489)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 17a C 9/13 (https://dejure.org/2013,8489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 273 Abs 1 BGB, § 286 Abs 2 Nr 1 BGB, § 551 Abs 3 BGB, § 93 ZPO, § 307 ZPO
    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis im Urkundenprozess: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts erst nach Klageerhebung und vor Erlass des Vorbehaltsurteils

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei Berufen der beklagten Partei auf ein Zurückbehaltungsrecht und bei sofortiger Anerkennung der Klageforderung nach Erlöschen des Zurückbehaltungsrecht im Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verzugseintritt und Veranlassung zur Klage auch bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechtes möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1100
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 02.05.2013 - 17a C 9/13
    Beruft sich die beklagte Partei auf ein Zurückbehaltungsrecht und erkennt sie die Klageforderung sogleich an, nachdem die klagende Partei das Zurückbehaltungsrecht im Prozess zum Erlöschen gebracht hat, scheidet eine Anwendung des § 93 ZPO zugunsten der beklagten Partei aus, wenn sie sich erst im Prozess auf das Zurückbehaltungsrecht berufen und sich bei Klageerhebung mit der Erfüllung der Klageforderung in Verzug befunden hat (Abgrenzung zu BGH, 8. März 2005, VIII ZB 3/04).(Rn.15).

    Selbst wenn man hiervon zugunsten der Beklagten ausgeht und sie daher nach Zustellung des Schriftsatzes der Kläger vom 19.03.2013 mit Schriftsatz vom 11.04.2013 ein "sofortiges" Anerkenntnis i.S. des § 93 ZPO erklärt haben (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 08.03.2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006), liegen die Voraussetzungen des § 93 ZPO deshalb nicht vor, weil sie Veranlassung zur Klage gegeben haben.

  • OLG Düsseldorf, 20.12.1982 - 18 W 70/82
    Auszug aus AG Bad Segeberg, 02.05.2013 - 17a C 9/13
    Den Klägern können auch nicht die Kosten des Nachverfahrens auferlegt werden, wobei dahinstehen kann, unter welchen Voraussetzungen § 93 ZPO im Nachverfahren überhaupt zur Anwendung kommt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.1982 - 18 W 70/82, MDR 1983, 496; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.09.2006 - 23 U 266/05, BeckRS 2007, 01592).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2006 - 23 U 266/05

    Urkundenverfahren: Verzicht auf Durchführung des Nachverfahrens nach Erlass des

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 02.05.2013 - 17a C 9/13
    Den Klägern können auch nicht die Kosten des Nachverfahrens auferlegt werden, wobei dahinstehen kann, unter welchen Voraussetzungen § 93 ZPO im Nachverfahren überhaupt zur Anwendung kommt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.1982 - 18 W 70/82, MDR 1983, 496; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.09.2006 - 23 U 266/05, BeckRS 2007, 01592).
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