Rechtsprechung
AG Bad Segeberg, 07.10.2014 - 17a C 115/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB
Verzugsschaden: Angabe eines Zahlungsziels in der Rechnung als befristete Mahnung; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines den Schuldner betreffenden Handelsregisterauszugs - RA Kotz
Verzugsschaden - Kosten für Einholung eines Handelsregisterauszugs muss Gläubiger tragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kosten für Handelsregisterauszug muss der Gläubiger tragen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kosten für Handelsregisterauszug muss der Gläubiger tragen