Rechtsprechung
AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 31 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB
Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes aufgrund einer Vollbremsung; Mitverschulden bei Verlassen des Sitzplatzes zur Betätigung eines Halteknopfes; Anforderungen an Eigensicherung eines Fahrgastes; Sorgfaltswidrigkeit bei ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anscheinsbeweis hinsichtlich einer fehlenden Eigensicherung eines Fahrgastes bei Sturz eines Fahrgastes im Linienbus auf Grund einer Vollbremsung des Busses; Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Sturzes in einem Linienbus
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Linienbus - Sturz bei Vollbremsung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anscheinsbeweis hinsichtlich einer fehlenden Eigensicherung eines Fahrgastes bei Sturz eines Fahrgastes im Linienbus auf Grund einer Vollbremsung des Busses; Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Sturzes in einem Linienbus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Halter eines Linienbusses kann beim Sturz eines Fahrgastes voll haften