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   AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14   

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AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14 (https://dejure.org/2015,18238)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 15.07.2015 - 9 C 327/14 (https://dejure.org/2015,18238)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 9 C 327/14 (https://dejure.org/2015,18238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei der Vermeidung der Bildung von Glatteisflächen im Rahmen der Schneeräumung

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht bei Tauwetter - Aussteigen aus Pkw auf einer Glatteisfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Schnee auf Parkplatzgelände

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung für glättebedingten Sturz eines Kunden auf einem Kundenparkplatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung für glättebedingten Sturz eines Kunden auf einem Kundenparkplatz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Karlsruhe, 12.08.1999 - 5 WF 113/99
    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 1999, 5 WF 113/99; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 1995, 25 WF 91/95; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1993, 2 WF 65/93; AG Oldenburg (Holstein), Beschluss vom 20. Dezember 2007, 22 C 454/07).(Rn.34).

    Denn für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.1999 - 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.5.1995 - 25 WF 91/95, JurBüro 1995, 535 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93,FamRZ 1994, 1123 ff.; AG Oldenburg (Holstein), Beschl. v. 20.12.2007 - 22 C 454/07, juris Rn. 13; in der Sache ebenso OLG Köln, Beschl. v. 19.5.2006 - 4 WF 89/06, JurBüro 2006, 657).

    Dem liegt der zutreffende Gedanke zu Grunde, dass es dem Antragsteller nicht zum Nachteil gereichen kann, wenn das Gericht nicht alsbald über seinen Prozesskostenhilfebewilligungsantrag entscheidet und sich sodann Umstände ergeben, die die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in Frage stellen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.1999 - 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24 - juris Rn. 9).

  • OLG Hamm, 16.08.1999 - 6 U 227/98

    Schadensverursachung eines im Zeitpunkt des Verkehrsunfalls außerhalb des

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Denn für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.1999 - 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.5.1995 - 25 WF 91/95, JurBüro 1995, 535 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93,FamRZ 1994, 1123 ff.; AG Oldenburg (Holstein), Beschl. v. 20.12.2007 - 22 C 454/07, juris Rn. 13; in der Sache ebenso OLG Köln, Beschl. v. 19.5.2006 - 4 WF 89/06, JurBüro 2006, 657).

    Dem liegt der zutreffende Gedanke zu Grunde, dass es dem Antragsteller nicht zum Nachteil gereichen kann, wenn das Gericht nicht alsbald über seinen Prozesskostenhilfebewilligungsantrag entscheidet und sich sodann Umstände ergeben, die die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in Frage stellen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.1999 - 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24 - juris Rn. 9).

  • OLG Köln, 19.05.1995 - 25 WF 91/95

    Erledigtes Verfahren ; Prozeßkostenhilfe; Bewilligung durch das Gericht;

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 1999, 5 WF 113/99; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 1995, 25 WF 91/95; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1993, 2 WF 65/93; AG Oldenburg (Holstein), Beschluss vom 20. Dezember 2007, 22 C 454/07).(Rn.34).

    Denn für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.1999 - 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.5.1995 - 25 WF 91/95, JurBüro 1995, 535 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93,FamRZ 1994, 1123 ff.; AG Oldenburg (Holstein), Beschl. v. 20.12.2007 - 22 C 454/07, juris Rn. 13; in der Sache ebenso OLG Köln, Beschl. v. 19.5.2006 - 4 WF 89/06, JurBüro 2006, 657).

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 1999, 5 WF 113/99; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 1995, 25 WF 91/95; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1993, 2 WF 65/93; AG Oldenburg (Holstein), Beschluss vom 20. Dezember 2007, 22 C 454/07).(Rn.34).

    Denn für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.1999 - 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.5.1995 - 25 WF 91/95, JurBüro 1995, 535 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93,FamRZ 1994, 1123 ff.; AG Oldenburg (Holstein), Beschl. v. 20.12.2007 - 22 C 454/07, juris Rn. 13; in der Sache ebenso OLG Köln, Beschl. v. 19.5.2006 - 4 WF 89/06, JurBüro 2006, 657).

  • AG Oldenburg/Holstein, 20.12.2007 - 22 C 454/07
    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 1999, 5 WF 113/99; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 1995, 25 WF 91/95; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1993, 2 WF 65/93; AG Oldenburg (Holstein), Beschluss vom 20. Dezember 2007, 22 C 454/07).(Rn.34).

    Denn für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.1999 - 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.5.1995 - 25 WF 91/95, JurBüro 1995, 535 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93,FamRZ 1994, 1123 ff.; AG Oldenburg (Holstein), Beschl. v. 20.12.2007 - 22 C 454/07, juris Rn. 13; in der Sache ebenso OLG Köln, Beschl. v. 19.5.2006 - 4 WF 89/06, JurBüro 2006, 657).

  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 219/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Ereignet sich ein Sturz innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht (hier: nach Öffnung der im Bereich des Parkplatzes befindlichen Ladengeschäfte), ist der Verkehrssicherungspflichtige beweisbelastet dafür, dass es nach Durchführung einer Kontrolle zu einer plötzlich eingetretenen Glatteisbildung gekommen ist (Anlehnung an BGH, 7. Juni 2005, VI ZR 219/04).

    Soweit sich die Beklagte insoweit darauf beruft, dass bei Durchführung der Kontrolle um 07.55 Uhr noch kein Glatteis im Bereich des Schneehaufens gebildet habe, ist die Beklagte beweisbelastet für dieses Vorbringen, weil sie sich in der Sache auf einen Ausnahmetatbestand beruft (vgl. hierzu BGH, 07.06.2005 - VI ZR 219/04, NJW-RR 2005, 1185), nämlich auf eine erst nach Durchführung der Kontrolle plötzlich eingetretene Glatteisbildung.

  • BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98

    Übergehen eines Beweisangebots

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Dabei entstehende Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden (Anschluss an BGH, Urteil vom 1. Juli 1999, VII ZR 202/98; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013, I ZR 22/12).(Rn.20).

    Dabei entstehende Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden (vgl. BGH, Urt. v. 01.07.1999 - VII ZR 202/98, NJW-RR 2000, 208; BGH, Beschl. v. 06.02.2013 - I ZR 22/12, juris Rn. 11 m.w.Nachw.).

  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Ebenso spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass bei Erfüllung der Streupflicht es nicht zu den Verletzungen bei dem Geschädigten gekommen wäre (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Februar 2009, III ZR 225/08).(Rn.23).

    Ebenso spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass bei Erfüllung der Streupflicht durch die Beklagte es nicht zu den Verletzungen gekommen wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 26.02.2009 - III ZR 225/08, NJW 2009, 3302, juris Rn. 5).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 22/12

    Schadensersatzklage gegen ein Paketdienstunternehmen wegen des Verlustes von

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Dabei entstehende Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden (Anschluss an BGH, Urteil vom 1. Juli 1999, VII ZR 202/98; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013, I ZR 22/12).(Rn.20).

    Dabei entstehende Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden (vgl. BGH, Urt. v. 01.07.1999 - VII ZR 202/98, NJW-RR 2000, 208; BGH, Beschl. v. 06.02.2013 - I ZR 22/12, juris Rn. 11 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 12.09.2012 - 11 U 94/11
    Auszug aus AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14
    Ferner spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Verkehrssicherungspflichtige der ihm obliegenden Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen ist (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 12. September 2012, 11 U 94/11).

    Denn wenn die Klägerin innerhalb der zeitlichen Grenzen gestürzt ist, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Beklagte am Unfalltag der ihr obliegenden Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen ist (OLG Hamm, Urt. v. 12.09.2012 - 11 U 94/11, juris Rn. 24).

  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 548/12

    Schadensersatz nach Tod durch Verkehrsunfall: Voraussetzungen eines

  • OLG Köln, 19.05.2006 - 4 WF 89/06

    Prüfungszeitpunkt für die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw.

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 199/03

    Vergütung des Liquidators einer GmbH

  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 272/06

    Haftpflichtversicherung - Das müssen Sie bei der Haftpflichtversicherung zur

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 341/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zulässigkeit einer

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

  • BGH, 13.03.2012 - II ZR 50/09

    Beweisaufnahme: Ablehnung eines Beweisantrags zu erheblichem Vorbringen bei

  • AG Bad Segeberg, 06.03.2014 - 17 C 13/13

    Glatteisunfall auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes: Zulässigkeit und

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 129/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung eines

  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 216/09

    Nichterhebung des angebotenen Beweises: Änderung des Parteivortrages im Laufe des

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer

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