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   AG Bad Segeberg, 17.12.2013 - 6 M 873/13   

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https://dejure.org/2013,38466
AG Bad Segeberg, 17.12.2013 - 6 M 873/13 (https://dejure.org/2013,38466)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 17.12.2013 - 6 M 873/13 (https://dejure.org/2013,38466)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 6 M 873/13 (https://dejure.org/2013,38466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 758a Abs 1 ZPO, § 758a Abs 4 S 1 ZPO, § 758a Abs 6 ZPO, § 1 Anl 1 ZVFV, Art 13 GG
    Antrag auf Zwangsvollstreckung in der Wohnung des Schuldners zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen: Formularzwang gemäß der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formzwang für einen Antrag auf Zwangsvollstreckung in der Wohnung des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Formularzwang für Antrag auf Zwangsvollstreckung in der Wohnung des Schuldners zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 46/04

    Vollstreckung des Haftbefehls in der Wohnung des Schuldners

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 17.12.2013 - 6 M 873/13
    Die Regelung hat daher gegenüber den Absätzen 1 bis 3 des § 758a ZPO einen eigenständigen Regelungsgehalt und ist deshalb losgelöst von diesen Vorschriften zu sehen (s. hierzu BGH, Beschl. v. 16.07.2004 - IXa ZB 46/04, NJW-RR 2005, 146 f.).

    Geht es um die Vollstreckung eines Haftbefehls in der Wohnung des Schuldners, ist eine gesonderte Anordnung nach § 758a Abs. 4 Satz 1 ZPO erforderlich (BGH, Beschl. v. 16.07.2004 - IXa ZB 46/04, NJW-RR 2005, 146 f.).

    Diese Frage wird vom Richter beim Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses, der keine Grundlage für eine Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen bietet, nicht geprüft (vgl. zum Ganzen BGH, Beschl. v. 16.07.2004 - IXa ZB 46/04, NJW-RR 2005, 146 f.).

  • AG Zeitz, 22.07.2013 - 5 M 660/13

    Zwangsvollstreckung: Verwendung des amtlichen Vordrucks beim Antrag auf

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 17.12.2013 - 6 M 873/13
    Soweit die Gläubigerin der Auffassung ist, dass für einen Antrag nach § 758a Abs. 4 Satz 1 ZPO der Formularzwang des § 758a Abs. 6 Satz 2 ZPO nicht gelte, kann das Gericht dem nicht folgen (i.E. ebenso AG Zeitz, Beschl. v. 22.07.2013 - 5 M 660/13, juris).

    Die hierfür notwendige Begründung kann der Gläubiger gesondert vornehmen und dem Antrag beifügen (vgl. AG Zeitz, Beschl. v. 22.07.2013 - 5 M 660/13, juris Rn. 6).

  • LG Verden, 19.02.2015 - 6 T 35/15

    Abgabe der Vermögensauskunft: Vollstreckung eines Haftbefehls zur Nachtzeit;

    Es handelt sich bei einem Beschluss nach § 758a Abs. 4 ZPO, der zur Vollstreckung eines Haftbefehls ergeht, auch nicht um eine Durchsuchungsanordnung, sondern vielmehr um eine Gestattung des Betretens der Wohnung zwecks Verhaftung des Schuldners, so dass auch aus diesem Grund kein Formularzwang nach § 758a Abs. 6 ZPO besteht (so auch AG Bad Segeberg, BeckRS 2014, 00340; BeckOK-ZPO, § 758a Rn. 11.2).
  • AG Bad Segeberg, 06.09.2018 - 6 M 575/17

    Formularzwang für Antrag nach § 758a Abs. 4 S. 1 ZPO bei Durchsuchung

    Für einen Antrag auf Gestattung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen (§ 758a Abs. 4 ZPO), der auf die Zwangsvollstreckungsmaßnahme der Durchsu- chung (§ 758a Abs. 1 ZPO) gerichtet ist, besteht ein Formu- larzwang nach § 758a Abs. 6 ZPO in Verbindung mit § 1 und Anlage 1 der Verordnung über Formulare für die Zwangsvoll- streckung (ZVFV) (zu dieser Konstellation vgl. schon AG Bad Segeberg BeckRS 2014, 340; zweifelnd Seibel in: Zöller, 32. Aufl. (2018), § 758a ZPO, Rn. 33; a.A.: Ulrici in: Beck'scher Onlinekommentar ZPO, 29. Edition (Stand: 1.7.2018), § 758a ZPO, Rn. 11.2).
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