Rechtsprechung
AG Bad Segeberg, 31.01.2013 - 17 C 196/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 5 Abs 3 Nr 1 StVO, § 6 StVO, § 8 Abs 2 S 1 StVO, § 10 StVO, § 7 Abs 1 StVG
Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden und dann ausscherenden Pkw und einem zeitgleich Überholenden; Anscheinsbeweis zu Lasten des Ausscherenden - verkehrslexikon.de
Zum Anfahren, zum Vorbeifahren an einem Hindernis und zum Überholen in unklarer Verkehrslage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem hinterher fahrenden Fahrzeug beim Überholen eines am rechten Fahrbahnrand parkenden Pkw
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem hinterher fahrenden Fahrzeug beim Überholen eines am rechten Fahrbahnrand parkenden Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorbeifahren an einem Hindernis - Blinker setzen!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vorbeifahren an einem Verkehrshindernis erfordert rechtzeitiges Blinken - Verstoß dagegen begründet alleinige Schuld an einem Verkehrsunfall
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 977
- NZV 2013, 496
Wird zitiert von ... (2)
- LG Saarbrücken, 13.12.2013 - 13 S 137/13
Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden …
Auf die Frage, ob im Rahmen des § 6 Satz 2 StVO gegen den Vorbeifahrenden ein Anscheinsbeweis streitet, kommt es danach nicht an (vgl. hierzu AG Krefeld, Schaden-Praxis 2010, 283; AG Bad-Segeberg, NZV 2013, 496; Gutt, jurisPR-VerkR 13/2013 Anm. 4). - LG Lübeck, 06.10.2022 - 14 S 13/22 (a) Die Mehrheit der in dem vorgelegten Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg vom 31. Januar 2013 - 17 C 196/12 - zitierten Entscheidungen sind für den hier vorliegenden Fall unergiebig.