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   AG Bad Urach, 29.11.2013 - 1 C 440/13   

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https://dejure.org/2013,41479
AG Bad Urach, 29.11.2013 - 1 C 440/13 (https://dejure.org/2013,41479)
AG Bad Urach, Entscheidung vom 29.11.2013 - 1 C 440/13 (https://dejure.org/2013,41479)
AG Bad Urach, Entscheidung vom 29. November 2013 - 1 C 440/13 (https://dejure.org/2013,41479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz beim gekündigten Mobilfunkvertrag zum Pauschaltarif

  • Justiz Baden-Württemberg

    Fristlose Kündigung eines Mobilfunkvertrags durch den Anbieter: Berechnung des Schadenersatzanspruchs; richterliche Schätzung des Mindestschadens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von ersparten Terminierungsentgelten auf die Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit einem gekündigten Moblilfunkvertrag zum Pauschaltarif

  • kanzlei.biz

    Zur Höhe des Schadensersatzes nach der Kündigung eines Mobilfunkvertrags zum Pauschaltarif

  • rabüro.de

    Zur Berechnung des Schadenersatzanspruchs bei fristloser Kündigung eines Mobilfunkvertrags durch den Anbieter

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 252 BGB, § 281 BGB, § 286 BGB, § 314 Abs 4 BGB, § 628 Abs 2 BGB
    Fristlose Kündigung eines Mobilfunkvertrags durch den Anbieter: Berechnung des Schadenersatzanspruchs; richterliche Schätzung des Mindestschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schadensersatz beim gekündigten Mobilfunkvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilfunknetzbetreiber hat nach verzugsbedingter Vertragskündigung Anspruch auf Schadensersatz für vereinbarte Mindestlaufzeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mobilfunknetzbetreiber hat nach verzugsbedingter Vertragskündigung Anspruch auf Schadensersatz für vereinbarte Mindestlaufzeit

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.12.2014 - 23 C 120/14

    Mobilfunkvertrag: Schadensersatzprozess nach fristloser Kündigung durch den

    32 Denn beim gekündigten Mobilfunkvertrag zum Pauschaltarif muss sich der Anbieter ersparte Terminierungsentgelte auf die Schadensersatzforderung anrechnen lassen (AG Bad Urach, Urteil vom 29. November 2013, Az. 1 C 440/13, zitiert nach Beck online).
  • AG Stuttgart, 03.07.2014 - 1 C 1490/14

    Ersatz entgangenen Gewinns nach fristloser Kündigung eines Mobilfunkvertrags

    Vor diesem Hintergrund erscheint es daher wahrscheinlich, dass die Klägerin das Ausfallen eines bestimmten Anteils der Verträge - auch im Hinblick auf die Netzkapazitäten - bereits einkalkuliert hat, so dass der Gewinnanteil um die Kosten des Netzausbaus zu kürzen wäre, der erforderlich wäre, um alle abgeschlossenen Verträge erfüllen zu können (vergl. hierzu auch AG Bad Urach, Az.: 1 C 440/13, BeckRS 2014, 01919 sowie AG Hamburg, Az.: 822 C 182/10, BeckRS 2011, 23225).
  • LG Hildesheim, 09.07.2019 - 3 T 13/19

    Mobilfunkvertrag - Höhe des Schadensersatzes bei vorzeitiger Kündigung

    Auch sei der Anteil an der Grundgebühr, der kalkulatorisch auf Erhalt und Ausbau des Mobilfunknetzes entfalle, in Abzug zu bringen (AG Sondershausen, Urteil vom 30.03.2017 - 4 C 11/17; AG Münster, Urteil vom 30.10.2015 - 48 C 2904/15; AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 04.12.2014 - 23 C 120/14; AG Hamburg, Urteil vom 24.10.2014 - 36a C 459/13; AG Horb, Urteil vom 28.10.2014 - 1 C 257/14; AG Stuttgart, Urteil vom 03.07.2014 - 1 C 1490/14; AG Bremen, Urteil vom 08.01.2014 - 10 C 358/14; AG Bad Urach, Urteil vom 29.11.2013 - 1 C 440/13; AG Bremen, Urteil vom 22.11.2013 - 25 C 215/13; AG Kassel, Urteil vom 03.09.2013 - 435 C 595/13; AG Euskirchen, Urteil vom 10.07.2013 - 33 C 749/12; AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 05.09.2012 - 24 C 107/12; AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 15.07.2011 - 822 C 82/10; jurisPK-BGB/Diep, 8. Aufl. 2017, § 648 Rn. 19).

    Dies betrifft in erster Linie die von der Bundesnetzagentur regulierten Terminierungsentgelte, die dem Mobilfunkbetreiber für Telefongespräche in andere Mobilfunknetze oder in das Festnetz entstehen (vgl. AG Bad Urach, Urteil vom 29.11.2013 - 1 C 440/13).

  • LG Hagen, 28.06.2019 - 7 S 8/19

    Mobilfunkvertrag - Schadenersatzanspruch nach außerordentlicher Kündigung

    Die instanzengerichtliche Rechtsprechung behilft sich bei der Beurteilung der ersparten Aufwendungen überwiegend einer recht großzügigen Anwendung des § 287 ZPO und nimmt - überwiegend ohne weitere Begründung - ersparte Aufwendung in Höhe von 50 % der Schadensersatzforderung an (AG Bremen Urt. v. 22.11.2013 - 25 C #####/####, BeckRS 2013, 20344; AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Urt. v. 4.12.2014 - 23 C 120/14, BeckRS 2015, 163 unter Verweis auf AG Bad Urach Urt. v. 29.11.2013 - 1 C 440/13, BeckRS 2014, 1919, das sein Vorgehen zwar umfassend begründet, aber diverse Anknüpfungstatsachen offenbar im Wege der Eigenrecherche ermittelt; AG Euskirchen Urt. v. 10.7.2013 - 33 C 749/12, BeckRS.
  • AG Hamburg, 24.10.2014 - 36a C 459/13

    Mobilfunkvertrag: Stillschweigende außerordentliche Kündigung durch das

    Letzteres ist hier jedoch nicht der Fall (so auch AG Bad Urach, 29.11.2013, 1 C 440/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 25).
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