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   AG Balingen, 29.07.2016 - 3 C 546/15   

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https://dejure.org/2016,71843
AG Balingen, 29.07.2016 - 3 C 546/15 (https://dejure.org/2016,71843)
AG Balingen, Entscheidung vom 29.07.2016 - 3 C 546/15 (https://dejure.org/2016,71843)
AG Balingen, Entscheidung vom 29. Juli 2016 - 3 C 546/15 (https://dejure.org/2016,71843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • reise-recht-wiki.de

    Reiserücktritt wegen Komplikationen im Heilungsverlauf nach Operation

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reiseversicherungsrecht

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Reiserücktrittsversicherung: Einstandspflicht bei Komplikationen im Heilungsverlauf nach Operation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 289/13

    Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer

    Auszug aus AG Balingen, 29.07.2016 - 3 C 546/15
    Das Transparenzgebot verlangt, dass die Klausel dem Versicherungsnehmer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor Augen führt, in welchem Umfang er Versicherungsschutz erlangt und welche Erkrankungen einen Ausschluss herbeiführen (BGH, Urteil vom 10.12.2014 - IV ZR 289/13).

    Sofern der BGH bislang von der Wirksamkeit der Klausel ausging (BGH, VersR 2012, 89), ist dies im Hinblick auf eine neuere Entscheidung des BGH vom 10.12.2014 (IV ZR 289/13) fraglich.

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09

    Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer

    Auszug aus AG Balingen, 29.07.2016 - 3 C 546/15
    Auch der Einwand, dass der BGH im Falle der unerwarteten Erkrankung auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers abstellt (BGH VersR 2012, 89), ändert hieran nichts.

    Sofern der BGH bislang von der Wirksamkeit der Klausel ausging (BGH, VersR 2012, 89), ist dies im Hinblick auf eine neuere Entscheidung des BGH vom 10.12.2014 (IV ZR 289/13) fraglich.

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus AG Balingen, 29.07.2016 - 3 C 546/15
    Eine ergänzende Vertragsauslegung gem. § 157 BGB analog scheitert, da diese ausscheidet, wenn zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche Regelung die Parteien getroffen hätten (BGH, Urteil vom 03.11.1999 - VIII ZR 269/98).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Auszug aus AG Balingen, 29.07.2016 - 3 C 546/15
    Der Gläubiger muss für den Schuldner klar erkennbar zum Ausdruck bringen, dass er die Vornahme der geschuldeten Leistung verlangt (BGH, Urteil vom 10.03.1998 - X ZR 70/96).
  • LG Stuttgart, 15.05.2013 - 13 S 58/13
    Auszug aus AG Balingen, 29.07.2016 - 3 C 546/15
    Die Klage ist zulässig, insbesondere ist das Amtsgericht Balingen gem. § 215 VVG analog örtlich zuständig (LG Stuttgart, 13 S 58/13).
  • BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20

    Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den

    (a) Dies gilt zunächst für den Formulierungsteil "unerwartete ..." (vgl. im Ergebnis Prölss/Martin/Dörner, VVG 31. Aufl. VBRR 2008/2018 Abs. 2 Ziff. 2 Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 21; Krawiec in Halm/Engelbrecht/Krahe, Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht 6. Aufl. 18. Kapitel Rn. 58; Roth in Tonner/Bergmann/Blankenburg, Reiserecht 2. Aufl. § 7 Rn. 37; van Bühren/Richter/Richter, Reiseversicherung 4. Aufl. VBRR 2008/2018 Abs. 2 Ziff. 2 VB-Reiserücktritt Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 60; Fajen, VersR 2015, 820 f.; Brüning, Probleme des Reisevertrags- und Reiseversicherungsrechts, 2008, S. 233 ff.; a.A. AG Balingen RRa 2016, 299 unter II [juris Rn. 26 ff.]; Staudinger/Staudinger BGB (2016) § 651i Rn. 69; ders. in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2. Aufl. 2 VB-Reiserücktritt 2008 - Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 7; ders., DAR 2020, 564, 566 f.; Romahn, RRa 2020, 216, 217).

    Soweit die Revision geltend macht, der Begriff lasse nicht hinlänglich erkennen, ob vorhandene und bekannte (Dauer-)Erkrankungen, die schubweise verlaufen oder sich unerwartet schlecht entwickeln, vom Versicherungsschutz umfasst sind (vgl. auch AG Balingen RRa 2016, 299 unter II [juris Rn. 26 ff.]; Staudinger/Staudinger BGB (2016) § 651i Rn. 69; ders. in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2. Aufl. 2 VB-Reiserücktritt 2008 - Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 7; Romahn, RRa 2020, 216, 217), vermag sie hiermit nicht durchzudringen.

    Das Abstellen auf die Kenntnisse und Vorstellungen des konkreten Versicherungsnehmers oder Versicherten erlaubt - anders als das Landgericht meint (vgl. auch AG Balingen RRa 2016, 299 unter II [juris Rn. 29]) - eine klare Beurteilung, ob die Erkrankung aus dessen Sicht plötzlich aufgetreten ist oder nicht.

  • LG Hamburg, 07.11.2019 - 312 O 524/15

    Wirksamkeit von Leistungsausschlussklauseln mit der Formulierung "unerwartete und

    Dafür geben die beanstandeten Klauseln aber keine Kriterien vor (vgl. AG Balingen, Urteil vom 29.7.2016, Az. 3 C 546/15, Rz. 28).

    Denn durch das Abstellen auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers wird lediglich die Entscheidungsgrundlage beeinflusst, aufgrund derer zu beurteilen ist, ob die Erkrankung unerwartet ist (vgl. AG Balingen, Urteil vom 29.7.2016, Az. 3 C 546/15, Rz. 28).

    Daraus, dass nur solche Tatsachen zu berücksichtigen sind, die dem Versicherungsnehmer bekannt waren, ergeben sich aber auch keine klaren Kriterien für die Beurteilung durch den Versicherungsnehmer, was unter "unerwartet" zu verstehen ist (vgl. AG Balingen, Urteil vom 29.7.2016, Az. 3 C 546/15, Rz. 28).

    Insoweit ist denkbar, dass sich die Rechtsprechung für die Wirksamkeit der Klausel der "unerwarteten" Erkrankung wegen der Vergleichbarkeit der Formulierungen dieser Entscheidung des BGH anschließen wird (vgl. AG Balingen, Urteil vom 29.7.2016, Az. 3 C 546/15, Rz. 30).

  • LG Hannover, 20.03.2023 - 2 O 6/23

    Reiserücktrittsversicherung - schwere Erkrankung

    Unbeschadet dessen bleibe der Beklagten die Berufung auf ihre Versicherungsbedingungen aber auch deshalb versagt, weil diese, soweit sie denn im Sinne der Beklagten auszulegen seien, gegen die Vorgaben des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 1 Satz 2 BGB verstießen, wozu er sich auf das Urteil des Amtsgerichts Balingen vom 16. August 2016 (RRA 2016, 299) bezieht.
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