Rechtsprechung
   AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24105
AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21 (https://dejure.org/2022,24105)
AG Bamberg, Entscheidung vom 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21 (https://dejure.org/2022,24105)
AG Bamberg, Entscheidung vom 08. Juli 2022 - RV 56 VI 1123/21 (https://dejure.org/2022,24105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,24105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2247, § 2258
    Zur tatsächliche Vermutung für den Errichtungszeitpunkt eines Testaments bei Datumsangabe und Nichtwiederherstellung eines früheren nach Widerruf des späteren Testaments

  • rewis.io

    Tatsächliche Vermutung bei Datumsangabe in Testament für Errichtungszeitpunkt und Nichtwiederherstellung des früheren Testaments nach Widerruf des späteren Testaments

  • erbrechtsiegen.de

    Datumsangabe in Testament - Vermutung für Errichtungszeitpunkt

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tatsächliche Vermutung bei Datumsangabe in Testament für Errichtungszeitpunkt und ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 13.01.2005 - 1Z BR 78/04
    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Enthält ein Testament eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330, vgl. auch Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2247, Rdn. 13 m.w.N.).

    Enthält ein Testament - wie hier - eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist die Testierfreiheit, die ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben dient (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ; 112, 332-363).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ; 112, 332-363).

  • BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00

    Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Enthält ein Testament eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330, vgl. auch Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2247, Rdn. 13 m.w.N.).

    Enthält ein Testament - wie hier - eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330).

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Nur wenn diese Vermutung widerlegt ist, ist der Beweis des richtigen Zeitpunkts möglich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 1993 - 1Z BR 7/93 -, Rn. 25 m.w.N., juris = FamRZ 1994, 593/594).

    Nur wenn diese Vermutung widerlegt ist, ist der Beweis des richtigen Zeitpunkts möglich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 1993 - 1Z BR 7/93 -, Rn. 25 m.w.N., juris = FamRZ 1994, 593/594).

  • OLG Köln, 08.02.2006 - 2 Wx 49/05

    Widerruf eines Widerrufstestaments

    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Wird ein früheres Testament durch ein späteres ganz oder teilweise aufgehoben und wird das spätere Testament widerrufen, so wird das frühere Testament nach § 2258 Abs. 2 BGB nur dann nicht wieder wirksam, wenn sich der Wille des Erblassers im Zeitpunkt des Widerrufs positiv feststellen lässt, die Wirksamkeit des früheren Testaments nicht wieder herzustellen (vgl. dazu OLG Köln NJOZ 2006, 2152/2153; Sticherling, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 2258 Rn. 7 und 9; Kroiß, in: Kroiß/Ann/Mayer, BGB/Erbrecht, 5. Aufl. 2018, Rn. 14 m.w.N.; Grziwotz, in: beck-online Grosskommentar zum BGB, Hrsg: Müller-Engels, Stand: 01.10.2021, § 2258 Rn. 17; Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2258, Rdn. 4 m.w.N).

    aa) Wird ein früheres Testament durch ein späteres ganz oder teilweise aufgehoben und wird das spätere Testament widerrufen, so wird das frühere Testament nach § 2258 Abs. 2 BGB nur dann nicht wieder wirksam, wenn sich der Wille des Erblassers im Zeitpunkt des Widerrufs positiv feststellen lässt, die Wirksamkeit des früheren Testaments nicht wieder herzustellen (vgl. dazu OLG Köln NJOZ 2006, 2152, 2152/2153; Sticherling, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 2258 Rn. 7 und 9; Kroiß, in: Kroiß/Ann/Mayer, BGB/Erbrecht, 5. Aufl. 2018, Rn. 14 m.w.N.; Grziwotz, in: beck-online Grosskommentar zum BGB, Hrsg: Müller-Engels, Stand: 01.10.2021, § 2258 Rn. 17).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist die Testierfreiheit, die ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben dient (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ; 112, 332-363).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ; 112, 332-363).

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Zuden weiteren Umständen zählen etwa die Art der Verfahrensführung, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen Erblasser und Verfahrensbeteiligten (vgl. dazu ausführlich BGH, NJW-RR 2016, 200 ff.).
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist die Testierfreiheit, die ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben dient (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ; 112, 332-363).
  • OLG Bamberg, 10.01.2022 - 2 W 30/21

    Kostentragung im Erbscheinserteilungsverfahren bei Bestreiten der Urheberschaft

    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Das Veranlasserprinzip entspringt dem Gedanken der Billigkeit, denn wer durch Einleitung eines Verfahrens die Entstehung von Kosten in Kauf nimmt (veranlasst), der hat diese im Verhältnis zu den anderen Verfahrensbeteiligten grundsätzlich zu tragen (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2022 - 2 W 30/21 - beck-online = FGPra... 2022, 34 ff. und ZEV 2022, 153 ff.).
  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77

    Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen

    Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ; 112, 332-363).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht