Rechtsprechung
AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 2247, § 2258
Zur tatsächliche Vermutung für den Errichtungszeitpunkt eines Testaments bei Datumsangabe und Nichtwiederherstellung eines früheren nach Widerruf des späteren Testaments - rewis.io
Tatsächliche Vermutung bei Datumsangabe in Testament für Errichtungszeitpunkt und Nichtwiederherstellung des früheren Testaments nach Widerruf des späteren Testaments
- erbrechtsiegen.de
Datumsangabe in Testament - Vermutung für Errichtungszeitpunkt
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tatsächliche Vermutung bei Datumsangabe in Testament für Errichtungszeitpunkt und ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 13.01.2005 - 1Z BR 78/04
Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Enthält ein Testament eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris;… BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330, vgl. auch Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2247, Rdn. 13 m.w.N.).Enthält ein Testament - wie hier - eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330).
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist die Testierfreiheit, die ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben dient (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ; 112, 332-363).Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ; 112, 332-363).
- BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00
Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers
Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Enthält ein Testament eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG…, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330, vgl. auch Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2247, Rdn. 13 m.w.N.).Enthält ein Testament - wie hier - eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG…, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330).
- BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …
Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Nur wenn diese Vermutung widerlegt ist, ist der Beweis des richtigen Zeitpunkts möglich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 1993 - 1Z BR 7/93 -, Rn. 25 m.w.N., juris = FamRZ 1994, 593/594).Nur wenn diese Vermutung widerlegt ist, ist der Beweis des richtigen Zeitpunkts möglich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 1993 - 1Z BR 7/93 -, Rn. 25 m.w.N., juris = FamRZ 1994, 593/594).
- OLG Köln, 08.02.2006 - 2 Wx 49/05
Widerruf eines Widerrufstestaments
Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Wird ein früheres Testament durch ein späteres ganz oder teilweise aufgehoben und wird das spätere Testament widerrufen, so wird das frühere Testament nach § 2258 Abs. 2 BGB nur dann nicht wieder wirksam, wenn sich der Wille des Erblassers im Zeitpunkt des Widerrufs positiv feststellen lässt, die Wirksamkeit des früheren Testaments nicht wieder herzustellen (vgl. dazu OLG Köln NJOZ 2006, 2152/2153;… Sticherling, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 2258 Rn. 7 und 9;… Kroiß, in: Kroiß/Ann/Mayer, BGB/Erbrecht, 5. Aufl. 2018, Rn. 14 m.w.N.;… Grziwotz, in: beck-online Grosskommentar zum BGB, Hrsg: Müller-Engels, Stand: 01.10.2021, § 2258 Rn. 17;… Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2258, Rdn. 4 m.w.N).aa) Wird ein früheres Testament durch ein späteres ganz oder teilweise aufgehoben und wird das spätere Testament widerrufen, so wird das frühere Testament nach § 2258 Abs. 2 BGB nur dann nicht wieder wirksam, wenn sich der Wille des Erblassers im Zeitpunkt des Widerrufs positiv feststellen lässt, die Wirksamkeit des früheren Testaments nicht wieder herzustellen (vgl. dazu OLG Köln NJOZ 2006, 2152, 2152/2153;… Sticherling, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 2258 Rn. 7 und 9;… Kroiß, in: Kroiß/Ann/Mayer, BGB/Erbrecht, 5. Aufl. 2018, Rn. 14 m.w.N.;… Grziwotz, in: beck-online Grosskommentar zum BGB, Hrsg: Müller-Engels, Stand: 01.10.2021, § 2258 Rn. 17).
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist die Testierfreiheit, die ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben dient (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ; 112, 332-363).Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ; 112, 332-363).
- BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des …
Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Zuden weiteren Umständen zählen etwa die Art der Verfahrensführung, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen Erblasser und Verfahrensbeteiligten (vgl. dazu ausführlich BGH, NJW-RR 2016, 200 ff.). - BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist die Testierfreiheit, die ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben dient (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ; 112, 332-363). - OLG Bamberg, 10.01.2022 - 2 W 30/21
Kostentragung im Erbscheinserteilungsverfahren bei Bestreiten der Urheberschaft …
Auszug aus AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Das Veranlasserprinzip entspringt dem Gedanken der Billigkeit, denn wer durch Einleitung eines Verfahrens die Entstehung von Kosten in Kauf nimmt (veranlasst), der hat diese im Verhältnis zu den anderen Verfahrensbeteiligten grundsätzlich zu tragen (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2022 - 2 W 30/21 - beck-online = FGPra... 2022, 34 ff. und ZEV 2022, 153 ff.). - BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77
Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …