Rechtsprechung
AG Bamberg, 15.09.2016 - 101 C 888/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall bei bereits vorliegendem, von der Schädigerseite eingeholtem "Erstgutachten"
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Bamberg, 15.09.2016 - 101 C 888/16
- LG Bamberg, 13.04.2017 - 3 S 88/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren …
Auszug aus AG Bamberg, 15.09.2016 - 101 C 888/16
Demnach kommt es darauf an, ob ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, NJW-RR 2013, 1365, Rand-Nr. 13 m. w. N.).Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 22.02.2013 (BGH NJW-RR 2013, 1365 Rand-Nr. 16) klargestellt, dass ein offensichtlich fehlerhaftes Gutachten keine geeignete Grundlage für die Wiederherstellung darstellt, so dass ein verständig und wirtschaftlich denkender Mensch von der Notwendigkeit eines neuen Gutachtens ausgehen durfte.
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Bamberg, 15.09.2016 - 101 C 888/16
Wie der BGH in seiner Grundsatzentscheidung (BGH 30.11.2004, NJW 2005, 356, dort Rand-Nr. 17) klar gestellt hat, kommt es für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Begutachtung auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung an.
- LG Bamberg, 13.04.2017 - 3 S 88/16
Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens nach einem …
Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Amtsgerichts Bamberg vom 15.09.2016, Az. 101 C 888/16, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.