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AG Bamberg, 23.09.2019 - 0206 F 285/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
RVG § 49; FamFG § 38 Abs. 3
Mangels Vereinbarung im Verfahren keine Einigungsgebühr - rewis.io
Mangels Vereinbarung keine Einigungsgebühr
Verfahrensgang
- AG Bamberg, 23.09.2019 - 0206 F 285/19
- OLG Bamberg, 11.11.2019 - 2 WF 271/19
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 11.11.2019 - 2 WF 271/19
Anfall der Einigungsgebühr bei Streit um elterliche Sorge
Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts D. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 23.09.2019 (206 F 285/19) dahingehend abgeändert, dass die dem Rechtsanwalt D. aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung auf noch 472, 43 Euro festgesetzt wird.Im Verfahren 206 F 285/19 (AG Bamberg) hat die Antragstellerin zunächst die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinsichtlich des gemeinsamen Sohnes der Antragstellerin und des Antragsgegners beantragt.