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   AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12   

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https://dejure.org/2013,10809
AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12 (https://dejure.org/2013,10809)
AG Bautzen, Entscheidung vom 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12 (https://dejure.org/2013,10809)
AG Bautzen, Entscheidung vom 26. März 2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12 (https://dejure.org/2013,10809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Freispruch vom Vorwurf der (ehelichen) Vergewaltigung - Lügendetektor pro reo

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ergebnis eines Lügendetektortests verwertbar

  • holmputzke.de (Kurzinformation)

    Polygrafische Untersuchungen und Verwertung der damit gewonnenen Ergebnisse im Strafverfahren zulässig

  • nebgen.net (Kurzinformation)

    Der Lügendetektor im Strafprozess

  • rechtsanwalt-strafrecht-schmalkalden.de (Kurzinformation)

    Lügendetektor wird erstmals von deutschem Gericht zugelassen

Sonstiges

  • holmputzke.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Lügendetektor

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19
    Denn nachdem die Kindsmutter - entgegen OLG Bamberg, Beschluss vom 14.03.1995 - 7 WF 122/94 -, NJW 1995, 1684; OLG München, Beschluss vom 25.11.1998 - 12 UF 1147/98 -, BeckRS 1998, 31148381; OLG Dresden, Beschluss vom 14.05.2013 - 21 UF 787/12, BeckRS 2013, 16540; AG Bautzen, Urteil vom 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12, BeckRS 2013, 8655; AG Bautzen, Urteil vom 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15 jug., BeckRS 2017, 138202 - die Polygraphiemethode nicht für zulässig erachtet hat, hat das Gericht zur Abklärung des behaupteten sexuellen Missbrauchs das Kind aussagepsychologisch durch die Sachverständige Dr. S... begutachten lassen.
  • AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    Bereits im Jahre 2013 hat das Amtsgericht Bautzen in seiner Entscheidung vom 26.03.2013 (AZ: 40 Ls 330 Js 6351/12) ein von der Sachverständigen Dipl.- Psych.

    Soweit im Weiteren dem physiopsychologischen Verfahren entgegengehalten wird, es gäbe für den Untersucher keine zuverlässigen Möglichkeiten objektiver Überprüfung des Untersuchungsablaufes, weswegen er nicht feststellen könne, ob und inwieweit ihm Auswahl und Formulierung der Kontrollfragen in den methodischen Ansatz gelungen, also tatsächlich auf die Person des Beschuldigten und den spezifischen Tatvorwurf zugeschnitten sind (vgl. BGH 1 StR 156/98, Juris-Recherche Rz. 52) und infolge dessen dem Gericht eine diesbezügliche Kontrolle ebenfalls verwehrt sei, weswegen es die Untersuchungsergebnisse und die darauf gestützten Schlüsse hinnehmen müsse, ohne sie nachvollziehen und überprüfen zu können, ist dem der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) entgegenzusetzen, was es dem Gericht ermöglicht, ein Beweismittel nicht zu berücksichtigen, von dessen Beweiswert es nicht überzeugt ist (vgl. AG Bautzen Urteil vom 26.3.2013, Az.: 40 Ls 330 Js 6351/12).

  • AG Schwäbisch Hall, 25.10.2021 - 2 F 150/20
    Entsprechend teilen andere Gerichte - OLG Bamberg, Beschluss vom 14.03.1995 - 7 WF 122/94 -, NJW 1995, 1684; OLG München, Beschluss vom 25.11.1998 - 12 UF 1147/98 BeckRS 1998, 31148381; OLG Dresden, Beschluss vom 14.05.2013 - 21 UF 787/12, BeckRS 2013, 16540; AG Bautzen, Urteil vom 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12, BeckRS 2013, 8655; AG Bautzen, Urteil vom 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15 jug., BeckRS 2017, 138202 - nicht die Auffassung, dass es sich bei der polygraphischen Begutachtung um ein völlig ungeeignetes Beweismittel handelt.
  • AG Schwäbisch Hall, 28.07.2022 - 2 F 88/21
    Das Gericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Dresden (Beschluss vom 14.05.2013 - 21 UF 787/12 -, BeckRS 2013, 16540), aber auch mit anderen Gerichten (wie OLG Bamberg, Beschluss vom 14.03.1995 - 7WF 122/94 -, NJW 1995, 1684; OLG München, Beschluss vom 25.11.1998 - 12 UF 1147/98 -, BeckRS 1998, 31148381; AG Bautzen, Urteil vom 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12, BeckRS 2013, 8655) der Auffassung, dass der Polygraph in diesen Fallkonstellationen ein zulässiges und geeignetes Beweismittel ist.
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