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   AG Bayreuth, 07.12.2018 - 2 M 1904/18   

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https://dejure.org/2018,41542
AG Bayreuth, 07.12.2018 - 2 M 1904/18 (https://dejure.org/2018,41542)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 07.12.2018 - 2 M 1904/18 (https://dejure.org/2018,41542)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 2 M 1904/18 (https://dejure.org/2018,41542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GVFV § 1, § 5
    Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen - inhaltliche Abweichungen von dem Formular

  • rewis.io

    Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen - inhaltliche Abweichungen von dem Formular

  • ra.de
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formular für Vollstreckungsauftrag darf nicht verändert werden!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2018 - VII ZB 56/16

    Zwangsvollsteckungsverfahren: Pflicht zur Nutzung des

    Auszug aus AG Bayreuth, 07.12.2018 - 2 M 1904/18
    Dies deshalb, da durch entsprechende Änderungen das amtliche Formular abgewandelt wird und es sich durch durchgeführts Ergänzungen nicht mehr um das amtliche Formular handelt, welches zu verwenden Ist, Der Gläubiger ist nur vom Formularzwang gem. §§ 1, 5 GVFV entbunden, soweit das Formular unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist, vgl. BGH VII ZB 56/16: Nur soweit für den beabsichtigten Vollstreckungsauftrag in dem Formular keine zweckmäßige Möglichkeit zur Eintragung vorgesehen ist, kann ein geeignetes Freitextfeld oder eine zusätzliche Anlage verwendet werden (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GVFV).

    (BGH, Beschluss vom 26. September 2018 - VII ZB 56/16 -, Rn. 11, juris) (BGH, Beschluss vom 26. September 2018 - VII ZB 56/16 -, Rn. 15, juris).

  • BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang

    Auszug aus AG Bayreuth, 07.12.2018 - 2 M 1904/18
    Darüber hinaus ist der Antragsteller vom Formularzwang entbunden, soweit das Formular unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - Vii zb 22/1 2 M~904/18 Rn. 12 m.w.N., NJW 2016, 81; Beschluss vom 13. Februar 2014 - VIIZB 39/13 Rn. 36, BGHZ 200, 145, jeweils zum vergleichbaren Fall der Zwangsvollstreckungsformular Verordnung).
  • BGH, 04.11.2015 - VII ZB 22/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pflicht zur Nutzung des

    Auszug aus AG Bayreuth, 07.12.2018 - 2 M 1904/18
    Darüber hinaus ist der Antragsteller vom Formularzwang entbunden, soweit das Formular unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - Vii zb 22/1 2 M~904/18 Rn. 12 m.w.N., NJW 2016, 81; Beschluss vom 13. Februar 2014 - VIIZB 39/13 Rn. 36, BGHZ 200, 145, jeweils zum vergleichbaren Fall der Zwangsvollstreckungsformular Verordnung).
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