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AG Bayreuth, 08.09.2022 - 109 C 204/22 |
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Volltextveröffentlichung
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- LG Regensburg, 26.02.2019 - 22 S 90/18
Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts bei fiktiver Schadensabrechnung
Auszug aus AG Bayreuth, 08.09.2022 - 109 C 204/22
Das Amtsgericht Bayreuth schließt sich insoweit auch der angegebenen Entscheidung des Landgerichts Regensburg (22 S 90/18) an, in der zutreffend darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei dem merkantilen Minderwert um einen Schaden handelt, der gemäß § 251 Abs. 1 BGB zu ersetzen ist und insoweit § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist.