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   AG Bayreuth, 19.08.2014 - 102 C 1359/13   

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https://dejure.org/2014,30677
AG Bayreuth, 19.08.2014 - 102 C 1359/13 (https://dejure.org/2014,30677)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 19.08.2014 - 102 C 1359/13 (https://dejure.org/2014,30677)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 19. August 2014 - 102 C 1359/13 (https://dejure.org/2014,30677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der Richtlinie VDI 2077 auch bei ungedämmten Rohren in Wänden und Estrich; Heizkostenabrechnung; Rohrwärme

  • mietrechtsiegen.de

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete - ungedämmte Rohre in Wänden und Estrich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhte Rohrwärmeabgabe: Wann kann und wann muss der Vermieter korrigieren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heizkostenabrechnung bei ungedämmten Rohren

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Leipzig, 07.10.2013 - 2 S 66/13

    Ermittlung der Heizkosten nach Ermessen?

    Auszug aus AG Bayreuth, 19.08.2014 - 102 C 1359/13
    Angesichts des hier doch deutlichen Abweichens vom Grenzwert von 34% ist das Gericht aber der Auffassung, dass sich insoweit die Ermessensentscheidung des Vermieters auf Null reduziert hat und er, um eine sachgerechte Verteilung der Heizkosten zu ermöglichen, unter Anrechnung dieser Grundsätze abrechnen muss, (vgl. insoweit auch LG Leipzig 07.10.-, 2 S 66/13).
  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 5/16

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Berechnungsweise bei überwiegend

    Auch die VDI-Richtlinie 2077 unterscheide in technischer Hinsicht nicht, ob die Rohrleitungen freiliegend oder unter Putz beziehungsweise im Estrich verlegt seien; um den Rohrwärmeverbrauch zu bestimmen, sei es nach den in dieser Richtlinie festgelegten Kriterien technisch unerheblich, ob ungedämmte Heizungsrohre freiliegend oder nicht sichtbar verlegt seien (Wall, aaO Rn. 5872; BeckOK Mietrecht/Pfeifer, Stand: August 2016, § 556 BGB Rn. 570h ff.; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl., § 556a Rn. 7; LG Ellwangen, WuM 2016, 497, 498; AG Emmendingen, WuM 2014, 727, 728; wohl auch LG Landau, WuM 2015, 432 f.; AG Augsburg, WuM 2015, 736, 737; AG Bayreuth, Urteil vom 19. August 2014 - 102 C 1359/13, juris Rn. 8).
  • LG Siegen, 12.05.2015 - 1 S 121/11

    Heizen über Rohrleitungen benachteiligt andere Mieter!

    Dieser Wert ist als Teil der anerkannten Regeln der Technik bei der Berechnung der Verbrauchswärmeerfassungsrate durch die Gerichte auch als Maßstab anzuwenden (vgl. AG Bayreuth, Urteil v. 19.8.2014, BeckRS 2014, 23029).

    Das vorgenannte Bilanzverfahren stellt eine anerkannte Regel der Technik dar, auf welche in Fällen der Kostenverzerrung zurückgegriffen werden kann (vgl. LG, Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2014, - 9 S 248/13 -, juris; AG Bayreuth, Urteil v. 19.8.2014, BeckRS 2014, 23029; Pfeiffer, GE 2015, 98-101).

    Allerdings reduziert sich das Ermessen des Vermieters hinsichtlich der von ihm gewählten Abrechnungsart nach den gesetzgeberischen Leitmotiven bei einer Erfassung eines Verbrauchswärmeanteils von deutlich weniger als 34% auf Null, so dass eine Abrechnung nach dem vorgenannten Verfahren zu erfolgen hat (vgl. LG Leipzig, Urteil v. 07.10.2013, - 2 S 66/13-, juris; AG Bayreuth, Urteil v. 19.8.2014, BeckRS 2014, 23029).

  • LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13

    Mieter heizt mit Strom: Anteilige Zentralheizungskosten sind trotzdem zu zahlen!

    138 d. A.), des Amtsgerichts Bayreuth (vom 19.08.2014, Az. 102 C 1359/13, Anlage in BI. 176 d. A.) und des Landgerichts Landau in der Pfalz (vom 18.10.-, Az. 3 S 110/12, Anlage BI. 192 d. A.) folgt auch die Kammer der von diesen Gerichten vertretenen Rechtsauffassung, dass eine Heizkostenabrechnung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 Heizkostenverordnung nicht nur für freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung, sondern auch auf im Estrich verlegten Einrohrheizungen analog anwendbar ist, also auch im hier vorliegenden Fall.
  • AG Vaihingen/Enz, 22.09.2016 - 1 C 480/15

    Nochmals: Einrohrheizung und elektronische Heizkostenverteiler - 93 Grad Celsius

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Emmendingen (vom 10.04.2012, Az. 3 C 115/10); des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.08.2014, 102 C 1359/13 und des Landgerichts Landau in der Pfalz 18.10.-, Az. 3 S 110/12), der sich auch das Landgericht Ellwangen jüngst angeschlossen hat (Urteil vom 10.06.2016 - 1 S 159/13), wonach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV nicht nur für freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung, sondern auch auf im Estrich verlegte Einrohrheizungen analog anwendbar ist - also auch im hier vorliegenden Fall.
  • AG Augsburg, 28.10.2015 - 73 C 936/13

    Auch ungedämmte Leerrohrleitungen sind Heizungsrohre!

    Das Gericht schließt sich hier zum einen der Rechtssprechung des BGH an (Aktenzeichen VIII ZR 193/14, Urteil vom 06.05.2015) wonach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV verfassungsrechtlich unbedenklich ist, zum anderen auch der Rechtssprechung des LG Landau (Urteil vom 18.10.-, Aktenzeichen 3 S 110/12; s.auch Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.08.2014, Aktenzeichen 102 C 1359/13 und insbesondere Beschluss des LG Leipzig vom 07.10.- Aktenzeichen: 2 S 66/13, zitiert nach ibr-online sowie Pfeifer in Der Bausachverständige 1/2015).
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