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AG Bayreuth, 20.02.2020 - 003 F 1413/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
FamFG § 243
Gebührenermäßigung bei Antragsrücknahme in einer Unterhaltssache - rewis.io
Erinnerung gegen Kostenansatz in Kostenrechnung
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 20.02.2020 - 003 F 1413/15
- OLG Bamberg, 24.03.2020 - 2 WF 65/20
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 24.03.2020 - 2 WF 65/20
Zur Verfahrensgebührenermäßigung bei Antragsrücknahme
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bayreuth vom 20.02.2020, mit dem die Erinnerung des Antragstellers gegen den Kostenansatz gemäß Schlusskostenrechnung vom 26.08.2016 im Verfahren 3 F 1413/15 (AG Bayreuth) zurückgewiesen wurde, aufgehoben.Die Kostenbeamtin beim Amtsgericht Bayreuth wird angewiesen, die Schlusskostenabrechnung und den Kostenansatz für das Verfahren 3 F 1413/15 mit der Maßgabe durchzuführen, dass sich aufgrund der Antragsrücknahme die Verfahrensgebühr der Ziffer 1220 KV-FamGKG nach Ziffer 1221 Nr. 1 KV-FamGKG auf eine 1, 0 Gebühr ermäßigt hat.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen den Kostenansatz im Verfahren 3 F 1413/15 (Amtsgericht - Familiengericht - Bayreuth) mit Beschluss vom 20.02.2020 ist zulässig, insbesondere ist die Beschwerdesumme nach § 57 Abs. 2 Satz 1 FamGKG erreicht.