Rechtsprechung
AG Bayreuth, 20.07.2016 - 103 C 1647/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,58813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Nachweis unfallursächlicher körperlicher Beschwerden nach einem Verkehrsunfall
- ra.de
- RA Kotz
Unfall: Nachweis unfallursächlicher körperlicher Beschwerden
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 20.07.2016 - 103 C 1647/14
- LG Bayreuth, 06.09.2016 - 12 S 78/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13
Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der …
Auszug aus AG Bayreuth, 20.07.2016 - 103 C 1647/14
Zwar sind vorliegend die Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts nach § 287 ZPO reduziert, weil eine mehr oder minder hohe, jedenfalls aber überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Kausalitätsnachweis genügen kann (vgl. BGH NJW 2015, 934; NJW-RR 2006, 1238). - BGH, 07.06.2006 - XII ZR 47/04
Darlegungs- und Beweislast bei Schäden an Sachen des Mieters aufgrund eines …
Auszug aus AG Bayreuth, 20.07.2016 - 103 C 1647/14
Zwar sind vorliegend die Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts nach § 287 ZPO reduziert, weil eine mehr oder minder hohe, jedenfalls aber überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Kausalitätsnachweis genügen kann (vgl. BGH NJW 2015, 934; NJW-RR 2006, 1238).
- LG Bayreuth, 06.09.2016 - 12 S 78/16
Kausalität von Unfallfolgen bei Verkehrsunfall
Der Klägerin kann für die beabsichtigte Berufung gegen das Endurteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 20.07.2016 (Aktenzeichen 103 C 1647/14) die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, da das Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, §§ 114 Satz 1, 119 Abs. 1 ZPO.