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   AG Bayreuth, 29.06.2016 - 105 C 1279/15 WEG   

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https://dejure.org/2016,24696
AG Bayreuth, 29.06.2016 - 105 C 1279/15 WEG (https://dejure.org/2016,24696)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 29.06.2016 - 105 C 1279/15 WEG (https://dejure.org/2016,24696)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 105 C 1279/15 WEG (https://dejure.org/2016,24696)
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    WEG - Anfechtung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung

 
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  • OLG Bamberg, 29.07.2010 - 3 W 94/10

    Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und

    Auszug aus AG Bayreuth, 29.06.2016 - 105 C 1279/15
    Mit Anfechtung von TOP 3 soll die gesamte Jahresabrechnung für 2012 zu Fall gebracht werden, so dass 50 % des Gesamtvolumens für den Streitwert maßgeblich sind (OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010 3 W 94/10, 3 W 105/10).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus AG Bayreuth, 29.06.2016 - 105 C 1279/15
    Bei TOP 7 (Entlastung des Verwalters) ist der Streitwert im Zweifelsfall mit 1.000,00 EUR anzusetzen (BGH NJW-RR 2011, 1026).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus AG Bayreuth, 29.06.2016 - 105 C 1279/15
    Allerdings wurde die Beschlussfassung für diesen Gegenstand weder in der Einladung bezeichnet noch entspricht die Beschlussfassung ordnungsgemäßer Verwaltung, weil sie den Vertrauensgrundsatz widerspricht, dass eine Änderung des Verteilungsmaßstabs, was nach §§ 16 WEG, 556 BGB grundsätzlich möglich sein kann, nicht für rückwirkende Zeiträume erfolgen darf (Rückwirkungsverbot, vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2010, V ZR 202/09).
  • LG Köln, 10.01.2017 - 11 S 4/16
    Auszug aus AG Bayreuth, 29.06.2016 - 105 C 1279/15
    Unbestritten hat der Eigentümer Schott die Tonfigur von mehr als 5 Jahren angebracht und beruft sich hierauf, so dass nach Ablauf von 3 Jahren eine Beseitigung nicht mehr gefordert werden kann (AG Bayreuth 105 C 72/15 WEG; LG Bamberg, 11 S 4/16).
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