Rechtsprechung
AG Beckum, 19.05.2009 - 10 Lw 59/04 |
Verfahrensgang
- AG Beckum, 19.05.2009 - 10 Lw 59/04
- OLG Hamm, 09.03.2010 - 10 W 95/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 09.03.2012 - 10 W 126/11
Feststellung der Wirtschaftsfähigkeit eines Hofnachfolgers
Auch dieser Antrag ist zurückgewiesen worden (rechtskräftiger Beschluss des Amtsgericht Beckum vom 19.05.2009 - AZ : 10 Lw 59/04, Bl. 454 ff).Auch dieser Antrag ist inzwischen rechtskräftig zurückgewiesen worden ( AZ: 10 Lw 59/04 - Beschluss des AG Beckum vom 19.05.2009; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 09.03.2010).
Gleiches gilt für den Antrag des Vaters des Beteiligten zu 2., des Beteiligten zu 12., welcher rechtskräftig mit Beschluss des AG Beckum vom 19.05.2009 ( 10 Lw 59/04 - Beiakte Bl. 460 ff); bestätigt durch Senatsbeschluss vom 09.03.2010 (Beiakte Bl. 708 ff) zurückgewiesen worden ist.
Im übrigen entspricht das auch den vom Senat im Vorverfahren getroffenen Feststellungen, wonach dem Vater des Beteiligten zu 12. die Wirtschaftsfähigkeit abgesprochen wurde, weil er bereits gesundheitsbedingt zur Übernahme des Erbhofes nicht in der Lage war (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 09.03.2011, 10 W 95/09, Beiakte AG Beckum, 10 Lw 59/04, Bl. 715).
- OLG Hamm, 10.02.2012 - 10 W 106/11
Feststellung der Wirtschaftsfähigkeit eines Hofnachfolgers
Auch dieser Antrag ist zurückgewiesen worden (rechtskräftiger Beschluss des Amtsgericht Beckum vom 19.05.2009 - AZ : 10 Lw 59/04, Bl. 454 ff).Auch dieser Antrag ist inzwischen rechtskräftig zurückgewiesen worden ( AZ: 10 Lw 59/04 - Beschluss des AG Beckum vom 19.05.2009; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 09.03.2010).
Im übrigen entspricht das auch den vom Senat im Vorverfahren getroffenen Feststellungen, wonach dem Vater des Beteiligten zu 12. die Wirtschaftsfähigkeit abgesprochen wurde, weil er bereits gesundheitsbedingt zur Übernahme des Erbhofes nicht in der Lage war (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 09.03.2011, 10 W 95/09, Beiakte AG Beckum, 10 Lw 59/04, Bl. 715).
- OLG Hamm, 27.04.2006 - 10 W 149/04
Anwendung des Ältestenrechts bei Feststellung der Hofnacherbschaft
Insoweit ist noch ein Verfahren vor dem Amtsgericht Beckum - 10 Lw 59/04 - anhängig.den Beteiligten gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Inhalt der vom Senat zu Informationszwecken beigezogenen Akten des Amtsgerichts Beckum - 2 IV 68/33; 1 LwH 20/80; 10 Lw 59/04 - Bezug genommen.