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AG Beckum, 23.08.1995 - 4 Gs 333/95 |
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Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
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In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, wer Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale gemäß KV-GVG Nr. 9003 ist, wenn der Verteidiger die Aktenversendung beantragt hat, mehrheitlich wird vertreten, dass der Verteidiger wegen des sich aus § 147 StPO ergebenden eigenen Rechts auf Akteneinsicht Antragsteller im Sinne des § 49 GKG und damit Kostenschuldner ist (vgl. OLG Koblenz, MDR 1997, 202, LG Koblenz, StraFO 2001, 147, LG Tübingen, AnwBl 1995, 569, AG Geesthacht, AnwBl 1996, 476, AG Tiergarten, AnwBl 1995, 571, Meyer, JurBüro 1996, 231), die Gegenmeinung ist der Ansicht, dass Schuldner der Aktenversendungspauschale nicht der Verteidiger sondern der von ihm vertretene Beschuldigte ist (vgl. AG Bielefeld, AnwBl 1995, 571, AG Beckum, StraFo 1996, 29, ebenso Notthoff, AnwBl 1995, 538, 540).