Rechtsprechung
   AG Beckum, 28.08.2017 - 100 Lw 69/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35029
AG Beckum, 28.08.2017 - 100 Lw 69/17 (https://dejure.org/2017,35029)
AG Beckum, Entscheidung vom 28.08.2017 - 100 Lw 69/17 (https://dejure.org/2017,35029)
AG Beckum, Entscheidung vom 28. August 2017 - 100 Lw 69/17 (https://dejure.org/2017,35029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Hofübergabe; Rückfallklauseln, Rückübertragung; Vormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Verbot einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden i.R.e. Hofübertragung; Einschränkung des Übertragsnehmers in seiner eigenständigen Betriebsführung; Ausschluss der Möglichkeit zur Aufnahme von Investitionskrediten wegen bedingter Pflicht zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbot einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 17.03.1997 - 7 W (L) 12/97

    Hofübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbbfolge; Ungesunde Verteilung von

    Auszug aus AG Beckum, 28.08.2017 - 100 Lw 69/17
    Deshalb führen Klauseln in Hofübergabeverträgen, die die Belastung und/oder auch nur teilweise Veräußerung des Hofes von der Zustimmung des Übergebers abhängig machen und/oder den Übernehmer für den Fall der Zuwiderhandlung zur Rückübertragung verpflichten, grundsätzlich zur Versagung der landwirtschaftsgerichtlichen Genehmigung aus grundstücksverkehrsrechtlichen und aus höferechtlichen Gesichtspunkten (OLG Celle Beschluss vom 21.02.2005 - 7 W 85/04 - und Beschluss vom 17.03.1997 - 7 W (L) 12/97 [je nach BeckOnline]; Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 9. Aufl. 2008; HöfeO § 17, Rn. 77; vgl. auch Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2016, HöfeO § 17, Rn. 43f).

    Ein weiterer - höferechtlicher - Versagungsgrund ergibt sich daraus, dass der Rückübertragungsgrund a), Vorversterben des Übertragsnehmers, dessen Abkömmlinge von der gesetzlichen Hoferbfolge nach dem Übertragsnehmer ausgeschlossen würden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.03.1997 - 7 W (L) 12/97 [BeckOnline]).

  • AG Beckum, 12.12.2016 - 100 Lw 89/16

    Hofübergabe; Rückfallklauseln, Rückübertragung t

    Auszug aus AG Beckum, 28.08.2017 - 100 Lw 69/17
    2.Eine bedingte Pflicht zur Rückübertragung des Hofes schließt die Möglichkeit des Übertragsnehmers, Investitionskredite aufzunehmen, aus und beeinträchtigt ihn so in der eigenständigen Betriebsführung (vgl. AG Beckum, Beschluss vom 12.12.2016, 100 Lw 89/16, [www.nrwe.de]).
  • OLG Celle, 21.02.2005 - 7 W 85/04

    Antrag auf landwirtschaftliche Genehmigung eines Hofübergabevertrages;

    Auszug aus AG Beckum, 28.08.2017 - 100 Lw 69/17
    Deshalb führen Klauseln in Hofübergabeverträgen, die die Belastung und/oder auch nur teilweise Veräußerung des Hofes von der Zustimmung des Übergebers abhängig machen und/oder den Übernehmer für den Fall der Zuwiderhandlung zur Rückübertragung verpflichten, grundsätzlich zur Versagung der landwirtschaftsgerichtlichen Genehmigung aus grundstücksverkehrsrechtlichen und aus höferechtlichen Gesichtspunkten (OLG Celle Beschluss vom 21.02.2005 - 7 W 85/04 - und Beschluss vom 17.03.1997 - 7 W (L) 12/97 [je nach BeckOnline]; Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 9. Aufl. 2008; HöfeO § 17, Rn. 77; vgl. auch Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2016, HöfeO § 17, Rn. 43f).
  • OLG Hamburg, 04.05.2012 - 8 U 5/12

    Einstweilige Verfügung: Wiederholter Verfügungsantrag trotz materieller

    Auszug aus AG Beckum, 28.08.2017 - 100 Lw 69/17
    Ein Verfügungsgrund ist gemäß gem. § 885 Abs. 1 S. 2 BGB zu vermuten (!) (OLG Hamm, Urteil vom 04. November 2003 - 21 U 44/03 -, OLG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2012 · Az. 8 U 5/12 [beide nach Juris]).
  • BGH, 06.07.2012 - V ZR 122/11

    Übergabevertrag zur vorweggenommenen Erbfolge: Geltungsdauer eines

    Auszug aus AG Beckum, 28.08.2017 - 100 Lw 69/17
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 06.07.2012, V ZR 122/11, MDR 2012, 1148f. [nach BeckOnline]) hat ein vergleichbares Verfügungs- und Belastungsverbot in einem Vertrag zur Übertragung eines Landgutes mit ähnlicher Gedankenführung wegen einer Knebelung des Übertragsnehmers für sittenwidrig erklärt: Ein solcher Vertrag sei gemäß § 138 BGB nichtig, wenn nicht der Übernehmer von dem Übergeber die Zustimmung zu einer Verfügung (Veräußerung oder Belastung), die mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaft zu vereinbaren ist und den Zweck des Verfügungsverbots nicht wesentlich gefährdet, verlangen könne.
  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 21 U 44/03

    Dringlichkeit der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus AG Beckum, 28.08.2017 - 100 Lw 69/17
    Ein Verfügungsgrund ist gemäß gem. § 885 Abs. 1 S. 2 BGB zu vermuten (!) (OLG Hamm, Urteil vom 04. November 2003 - 21 U 44/03 -, OLG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2012 · Az. 8 U 5/12 [beide nach Juris]).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus AG Beckum, 28.08.2017 - 100 Lw 69/17
    So kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass ein bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung in dem Falle, dass der Erwerber oder dessen Gesamtrechtsnachfolger sich als grob undankbar erweist, vormerkungsfähig ist (so BGH NJW 2002, 2461, 2462).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht