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AG Bensheim, 14.12.2009 - 72 F 527/08 |
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Verfahrensgang
- AG Bensheim, 14.12.2009 - 72 F 527/08
- AG Bensheim, 27.09.2013 - 72 F 482/12
- AG Bensheim, 04.11.2013 - 72 F 482/12
- OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 6 UF 323/13
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 6 UF 323/13
Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Hinblick auf gestiegene Ausgaben für Hobby des …
Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bensheim vom 14.12.2009, 72 F 527/08 UK, wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegner an die Antragstellerin über den in der Urkunde des Notars N vom 02.02.2006 (UR-Nr.: .../2006) titulierten laufenden Kindesunterhalt - derzeit in Höhe von 682, 00 EUR (160 % des Mindestunterhalts der 3. Altersstufe nach der aktuell geltenden Düsseldorfer Tabelle ohne Anrechnung des Kindergeldes - hinaus, in der Zeit zwischen dem 01.08.2012 bis zum 31.12.2012 weitere 856, 71 EUR monatlich und ab dem 01.01.2013 monatlich weitere 1.574,oo EUR als Mehrbedarf zu zahlen hat, fällig monatlich im Voraus, spätestens bis zum spätestens 3. Werktag eines jeden Monats; die Rückstände sofort.