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   AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11   

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https://dejure.org/2012,56975
AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11 (https://dejure.org/2012,56975)
AG Bensheim, Entscheidung vom 28.03.2012 - 6 C 842/11 (https://dejure.org/2012,56975)
AG Bensheim, Entscheidung vom 28. März 2012 - 6 C 842/11 (https://dejure.org/2012,56975)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert bei einer Klage auf Aufgabe der Eigentümerliste!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Auszug aus AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11
    Dieser Anspruch findet seine Grundlage in §§ 259, 260, 666, 675 BGB und ergibt sich überdies als selbständige Mitteilungspflicht aus dem zwischen den (einzelnen) Wohnungseigentümern und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag bzw. dem Aufgabenkreis, der diesem bei seiner Bestellung übertragen worden ist (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.8.1999, 1 U 1004/98, NZM 1999, 1008; BayObLG, Beschl. V. 8.6.1984, BReg 2 Z 7/84, WuM 1984, 304; saarländischen Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.08.2006, 5 W 72/06 - 26, 5 W 72/06).
  • OLG Frankfurt, 16.02.1984 - 20 W 866/83

    Wohnungseigentümer; Auskunftsanspruch; Mitgliederbestand der Gemeinschaft;

    Auszug aus AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11
    Insoweit besteht keine datenschutzrechtliche Einschränkung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.2.1984, 20 W 866/83).
  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2013 - 13 T 117/12

    Streitwertbemessung: Klage gegen den Wohnungseigentumsverwalter auf Herausgabe

    Auszug aus AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11
    LG Frankfurt/Main, 15.03.2013 - 2-13 T 117/12 .
  • BayObLG, 08.06.1984 - BReg. 2 Z 7/84
    Auszug aus AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11
    Dieser Anspruch findet seine Grundlage in §§ 259, 260, 666, 675 BGB und ergibt sich überdies als selbständige Mitteilungspflicht aus dem zwischen den (einzelnen) Wohnungseigentümern und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag bzw. dem Aufgabenkreis, der diesem bei seiner Bestellung übertragen worden ist (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.8.1999, 1 U 1004/98, NZM 1999, 1008; BayObLG, Beschl. V. 8.6.1984, BReg 2 Z 7/84, WuM 1984, 304; saarländischen Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.08.2006, 5 W 72/06 - 26, 5 W 72/06).
  • OLG Saarbrücken, 25.08.1999 - 1 U 1004/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11
    Dieser Anspruch findet seine Grundlage in §§ 259, 260, 666, 675 BGB und ergibt sich überdies als selbständige Mitteilungspflicht aus dem zwischen den (einzelnen) Wohnungseigentümern und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag bzw. dem Aufgabenkreis, der diesem bei seiner Bestellung übertragen worden ist (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.8.1999, 1 U 1004/98, NZM 1999, 1008; BayObLG, Beschl. V. 8.6.1984, BReg 2 Z 7/84, WuM 1984, 304; saarländischen Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.08.2006, 5 W 72/06 - 26, 5 W 72/06).
  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Auszug aus AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11
    Da sich der Beklagte aufgrund des vorgerichtlichen Anwaltsschreiben vom 27.04.2011 ab 10.05.2011 in Verzug befand, sind auch die weiteren Aufwendungen der Klägerin für die Einschaltung eines Anwalts erstattungsfähig entsprechend der Berechnung unter 3. der Klageschrift Grundsätzlich besteht dazu lediglich ein Freistellungsanspruch; aufgrund der endgültigen Verweigerung der Zahlung durch die Beklagte wird davon ausgegangen, dass dieser Freistellungsanspruch konkret in einen Zahlungsanspruch umgeschlagen ist (vgl. LG Stuttgart JurBüro 2011, 583 unter Verweis auf OLG Köln, 15 U 90/09 m.w.Nw).
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