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   AG Bergheim, 18.02.2022 - 23 C 173/21   

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https://dejure.org/2022,6378
AG Bergheim, 18.02.2022 - 23 C 173/21 (https://dejure.org/2022,6378)
AG Bergheim, Entscheidung vom 18.02.2022 - 23 C 173/21 (https://dejure.org/2022,6378)
AG Bergheim, Entscheidung vom 18. Februar 2022 - 23 C 173/21 (https://dejure.org/2022,6378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Internetangebote

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Ausgleich der unfallbedingt verlorenen Nutzungsmöglichkeit des beschädigten Wagens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 16.06.2015 - 15 U 220/14

    Umfang des Ersatzes unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bergheim, 18.02.2022 - 23 C 173/21
    Einen solchen unfallspezifischen Kostenfaktor kann die Vorfinanzierung des Mietpreises darstellen, wenn der Geschädigte weder zum Einsatz einer Kreditkarte noch zu einer sonstigen Art der Vorleistung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.3.2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870) (OLG Köln Urt. v. 16.6.2015 - 15 U 220/14, BeckRS 2016, 6499 Rn. 15, beck-online).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus AG Bergheim, 18.02.2022 - 23 C 173/21
    Dieser kann nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot dabei für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen (BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05, juris Rdn. 5; Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, juris Rdn. 9; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, § 249 BGB Rdn. 187 ff. m.w.Nw.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Bergheim, 18.02.2022 - 23 C 173/21
    Dieser kann nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot dabei für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen (BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05, juris Rdn. 5; Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, juris Rdn. 9; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, § 249 BGB Rdn. 187 ff. m.w.Nw.).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Bergheim, 18.02.2022 - 23 C 173/21
    Einen solchen unfallspezifischen Kostenfaktor kann die Vorfinanzierung des Mietpreises darstellen, wenn der Geschädigte weder zum Einsatz einer Kreditkarte noch zu einer sonstigen Art der Vorleistung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.3.2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870) (OLG Köln Urt. v. 16.6.2015 - 15 U 220/14, BeckRS 2016, 6499 Rn. 15, beck-online).
  • LG Frankfurt/Main, 18.10.2019 - 15 S 97/19
    Auszug aus AG Bergheim, 18.02.2022 - 23 C 173/21
    Der Fraunhofer Mietspiegel enthält für die Klasse, zu der das hier verunfallte und angemietete Fahrzeug gehören keine Daten (vgl. LG Frankfurt am Main, 18.10.2019, 2-15 S 97/19).
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