Rechtsprechung
AG Bergheim, 30.11.2011 - 61 F 44/05 |
Verfahrensgang
- AG Bergheim, 30.11.2011 - 61 F 44/05
- OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12
Zulassung des Antrags auf Anpassung des Unterhalts im Verbundverfahren
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 13.01.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergheim vom 30.11.2011 - 61 F 44/05 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung im Verbund unter Einbeziehung der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" sowie über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.Auf den am 07.04.2005 zugestellten Scheidungsantrag der Antragstellerin und den am 29.12.2005 zugestellten Scheidungsantrag des Antragsgegners hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bergheim nach mündlicher Verhandlung, in der auch der im November 2005 im Verbund anhängig gemachte nacheheliche Unterhalt erörtert worden ist und die Beteiligten entsprechende Anträge gestellt haben, mit Beschluss vom 30.11.2011 - 61 F 44/05 - die Ehe der Beteiligten geschieden, den Versorgungsausgleich durchgeführt, den Zugewinnausgleich beschieden und die Folgesache "nachehelicher Unterhalt" abgetrennt.
Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 30.11.2011 - 61 F 44/05 - hinsichtlich des Scheidungsausspruchs aufzuheben und das Verfahren an das erstinstanzliche Gericht zur Entscheidung unter Einbeziehung der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" im Verbund zurückzuverweisen.