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   AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12   

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https://dejure.org/2013,63730
AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12 (https://dejure.org/2013,63730)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 17.05.2013 - 63 C 298/12 (https://dejure.org/2013,63730)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 63 C 298/12 (https://dejure.org/2013,63730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassunganspruch des Eigentümers hinsichtlich der Benutzung eines Privatweges; Bestimmung der ordnungsgemäßen Benutzung eines Grundstücks nach objektiven Gesichtspunkten am Maßstab der Bedürfnisse einer praktischen Wirtschaft

  • RA Kotz

    Unterlassungsanspruch zur Benutzung eines Privatweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12
    Eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks findet nicht statt (BGH NJW 1964, 1321, OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042).

    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - Az. 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).

    Vielmehr sind gerade im innerstädtischen Bereich aber auch in dörflichen, historisch gewachsenen Ortskernlagen die Fälle nicht selten, in denen ein Wohngrundstück nicht direkt mit dem Pkw angefahren, sondern nur fußläufig erreicht werden kann (BGHZ 75, 315; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042).

    Für die Beklagten ist eine Erreichbarkeit des Wohngrundstücks mit Kraftfahrzeugen vielmehr auch dann gegeben, wenn das Kraftfahrzeug in zumutbarer Nähe des Grundstücks abgestellt und das Grundstück über einen begehbaren W-Weg erreicht werden kann (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; OLGR Saarbrücken 2004, 391).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12
    BGB dann nicht entgegen, wenn diese für die ordnungsmäßige Benutzung des Grundstücks nicht ausreicht (BGH NJW-RR 2009, 515).

    Bei Wohngrundstücken ist nach der Rechtsprechung die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen zwar in der Regel notwendig, u. a. für die Versorgung mit Energie und die Entsorgung von Müll (BGH NJW-RR 2009, 515).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn es nicht lediglich um das - objektiv nicht erforderliche - Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück, sondern um dessen Erreichbarkeit mit dem Fahrzeug geht (BGH NJW-RR 2009, 515).

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12
    Wegen des schwerwiegenden Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, hat die Rechtsprechung an die tatbestandlichen Erfordernisse des § 917 Abs. 1 BGB für ein Überfahrtsrecht stets einen strengen Maßstab angelegt und besonders sorgfältig geprüft, ob nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die beanspruchte Zufahrtsmöglichkeit tatsächlich für eine bedürfnisgerechte Benutzung des betreffenden Grundstücks unerlässlich und damit im Sinne der gesetzlichen Regelung notwendig ist (BGHZ 75, 315, 319).

    Gesichtspunkte der Bequemlichkeit und auch der Zweckmäßigkeit rechtfertigen nicht die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks (BGHZ 75, 315).

    Vielmehr sind gerade im innerstädtischen Bereich aber auch in dörflichen, historisch gewachsenen Ortskernlagen die Fälle nicht selten, in denen ein Wohngrundstück nicht direkt mit dem Pkw angefahren, sondern nur fußläufig erreicht werden kann (BGHZ 75, 315; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042).

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12
    Eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks findet nicht statt (BGH NJW 1964, 1321, OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042).

    Die ordnungsgemäße Benutzung eines Grundstücks ist nach objektiven Gesichtspunkten am Maßstab der Bedürfnisse einer praktischen Wirtschaft zu bestimmen, wobei es auf die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalles ankommt (BGH NJW 1964, 1321).

  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07

    Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12
    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - Az. 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).
  • BGH, 11.11.1959 - V ZR 98/58

    Notweg

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12
    Diese Eigentumsbeschränkung muss der Verpflichtete im Interesse einer wirtschaftlichen Ausnutzung des Grund und Bodens hinnehmen (BGHZ 31, 159, 161).
  • LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Unterlassung der Benutzung eines an das

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 17.05.2013 - 63 C 298/12 - wird zurückgewiesen.
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