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   AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20   

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https://dejure.org/2021,64418
AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20 (https://dejure.org/2021,64418)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 17.12.2021 - 66 C 209/20 (https://dejure.org/2021,64418)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 66 C 209/20 (https://dejure.org/2021,64418)
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  • OLG Hamm, 16.09.2020 - 12 U 177/19

    Auftrag zur Fehlersuche: Werklohn auch für erfolglose Leistungen!

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
    Während die ältere Rechtsprechung regelmäßig Werkvertragsrecht zugrunde gelegt hat, ohne die Frage überhaupt zu problematisieren (vergleiche OLG Köln DAR 1977, 156 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 313 ff.), ist die Frage in der neueren Rechtsprechung vereinzelt offengeblieben (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2021, 124).

    Überwiegend wird die Fehlersuche hingegen zu Recht nicht als Dienstleistung oder Leistung eigener Art eingeordnet, sondern als Werkleistung (vgl. OLG Celle, Beck-RS 2020, 30984 und LG Siegen, BeckRS 2019, 49615 - Vorinstanz zu OLG Hamm, NJW-RR 2021, 124).

    Diesen Unterschied zwischen der "Erfolglosigkeit der Fehlersuche", die den Fehler nicht aufdeckt, und dem im Erkenntnisgewinn hinsichtlich der ausgeschlossenen Fehlerursachen liegenden Erfolg im Rechtssinne übersieht das OLG Hamm (NJW-RR 2021, 124, Rn. 38), wenn es davon ausgeht, dass die Werkstatt mit der Fehlersuche "entgegen den Grundsätzen des Werkvertragsrechts" gerade keinen Erfolg schulde.

  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 198/10

    Werkvertrag: Schadensersatzanspruch des Bestellers bei Schäden am Gebäude durch

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
    Ob ein Werk mangelhaft ist, wenn der Unternehmer zwar den geschuldeten Erfolg herbeigeführt, die Leistungshandlung aber so ausgeführt hat, dass durch diese unmittelbar am Vertragsgegenstand vermeidbare Schäden entstanden sind, hat der Bundesgerichtshof bisher offengelassen (BGH, NJW-RR 2012, 268 ff.).

    Die Vorinstanzen hatten die Frage der Abgrenzung zwischen einer Nebenpflichtverletzung und einem Werkmangel unterschiedlich beurteilt: Während das Landgericht die Werkleistung wegen der unnötig zerstörenden Eingriffe im Rahmen der Leistungshandlung für mangelhaft gehalten hatte (LG Verden, Urteil vom 18.02.2010, Az. 4 O 405/08, zitiert nach Juris, dort Rn. 17), war das Berufungsgericht (OLG Celle, BeckRS 2012, 1255) von einer Nebenpflichtverletzung ausgegangen (und hatte gerade im Hinblick darauf die Revision zugelassen, was im Ergebnis nicht zur Klärung führte, s.o. BGH, NJW-RR 2012, 268 ff.).

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
    Der geltend gemachte Schaden drückt dann "lediglich den auf der Mangelhaftigkeit beruhenden Unwert der Sache für das Nutzung-und Äquivalenzinteresse des Erwerbers aus" (vgl. BGH, NZBau 2011, 156), der die Sache bereits zur Zeit der Abnahme mit dem mangelbedingten Schaden zurückerhält, ohne dass dieser in der Folge noch zuvor unbeeinträchtigte Bestandteile seines Eigentums ergreifen würde.

    Genauso wie in dem vom BGH entschiedenen Fall (NZBau 2011, 156 ff.) beschränkt sich der dem Kläger hier entstandene Schaden auf den Teil seines Fahrzeugs, auf den die Beklagte im Rahmen ihrer Vertragspflichten einwirken sollte und musste, nämlich auf die Klimaanlage.

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2013 - 9 U 218/12

    Werkvertrag: Vergütungsanspruch einer Kfz-Werkstatt für eine erfolglose

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
    Während die ältere Rechtsprechung regelmäßig Werkvertragsrecht zugrunde gelegt hat, ohne die Frage überhaupt zu problematisieren (vergleiche OLG Köln DAR 1977, 156 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 313 ff.), ist die Frage in der neueren Rechtsprechung vereinzelt offengeblieben (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2021, 124).

    Es sind durchaus Fälle denkbar (und auch bereits Gegenstand der Rechtsprechung gewesen, vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 313 ff.), in denen sich die Fehlersuche derart schwierig gestaltet, dass der damit verbundene Aufwand ab einem gewissen Punkt, der sich regelmäßig erst im Laufe der Diagnostik zeigt, wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.

  • OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 143/12

    Pferdekauf: Ansprüche der Käuferin gegen den vom Verkäufer beauftragten Tierarzt

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
    Soweit der Kläger meint, ein derartiger isolierter Diagnoseauftrag - sei es im Kontext von ärztlichen oder tierärztlichen Untersuchungen, der Fehlersuche bei defekten Handys oder Computern oder als Maßnahme zur Vorbereitung einer nur möglicherweise später stattfindenden Kfz Reparatur - werde einhellig als Dienstvertrag eingeordnet, trifft das schon tatsächlich nicht zu (vgl. nur z.B. OLG Hamm, NJW-RR 2014, 29 ff. und BGH, NJW 2012, 1070 f. zur Ankaufsuntersuchung beim Pferd).
  • BGH, 23.02.2021 - VI ZR 21/20

    Umfang der deliktischen Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
    Deliktische Ansprüche werden daher von vertraglichen Ansprüchen verdrängt und sind ausgeschlossen, wenn der durch die Verletzungshandlung herbeigeführte Schaden identisch oder "stoffgleich" ist mit dem die vertragliche Haftung begründenden Mangel (vgl. BGH NJW 2021, 1883 ff., dort Rn. 11).
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 136/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensmindernde Inanspruchnahme des

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
    Soweit der Kläger meint, ein derartiger isolierter Diagnoseauftrag - sei es im Kontext von ärztlichen oder tierärztlichen Untersuchungen, der Fehlersuche bei defekten Handys oder Computern oder als Maßnahme zur Vorbereitung einer nur möglicherweise später stattfindenden Kfz Reparatur - werde einhellig als Dienstvertrag eingeordnet, trifft das schon tatsächlich nicht zu (vgl. nur z.B. OLG Hamm, NJW-RR 2014, 29 ff. und BGH, NJW 2012, 1070 f. zur Ankaufsuntersuchung beim Pferd).
  • LG Verden, 18.02.2010 - 4 O 405/08
    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
    Die Vorinstanzen hatten die Frage der Abgrenzung zwischen einer Nebenpflichtverletzung und einem Werkmangel unterschiedlich beurteilt: Während das Landgericht die Werkleistung wegen der unnötig zerstörenden Eingriffe im Rahmen der Leistungshandlung für mangelhaft gehalten hatte (LG Verden, Urteil vom 18.02.2010, Az. 4 O 405/08, zitiert nach Juris, dort Rn. 17), war das Berufungsgericht (OLG Celle, BeckRS 2012, 1255) von einer Nebenpflichtverletzung ausgegangen (und hatte gerade im Hinblick darauf die Revision zugelassen, was im Ergebnis nicht zur Klärung führte, s.o. BGH, NJW-RR 2012, 268 ff.).
  • OLG Köln, 14.07.1976 - 2 U 25/76

    Werkvertrag; Auftragsumfang; Auslegung; Geschuldete Vergütung

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
    Während die ältere Rechtsprechung regelmäßig Werkvertragsrecht zugrunde gelegt hat, ohne die Frage überhaupt zu problematisieren (vergleiche OLG Köln DAR 1977, 156 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 313 ff.), ist die Frage in der neueren Rechtsprechung vereinzelt offengeblieben (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2021, 124).
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