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   AG Bergisch Gladbach, 19.11.2021 - 61 C 191/21   

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https://dejure.org/2021,48712
AG Bergisch Gladbach, 19.11.2021 - 61 C 191/21 (https://dejure.org/2021,48712)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 19.11.2021 - 61 C 191/21 (https://dejure.org/2021,48712)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 19. November 2021 - 61 C 191/21 (https://dejure.org/2021,48712)
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  • AG Dortmund, 18.04.2013 - 406 C 6809/12

    Erstattung der im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs nach

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 19.11.2021 - 61 C 191/21
    Da Gebrauchtfahrzeuge von seriösen Händlern üblicherweise vollgetankt veräußert werden, dies sich aber in der Preiskalkulation wie aus dem Gutachten ersichtlich - und allgemein bekannt - regelmäßig nicht ausdrücklich wiederfindet, der Tankfüllung mithin kein eigener preisbildender Wert zugeordnet wird, hat die Tankfüllung, deren Wertersatz der Kläger von der Beklagten gesondert begehrt, in der Kalkulation des Wiederbeschaffungsaufwands, der von der Beklagten bereits ausgeglichen worden ist, grundsätzlich Berücksichtigung gefunden (vgl. auch AG Bernkastel-Kues, Urteil vom 06.12.2016, 4a C 320/16, Rn. 6; AG Dortmund, Urteil vom 18. April 2013 - 406 C 6809/12 -, Rn. 50).

    Wenn der Kläger der Auffassung war, den Wert dennoch darüberhinaus gesondert realisieren zu wollen, hätte es ihm daher oblegen, aus diesem Grund einen höheren Restwert zu verhandeln oder gar den Kraftstoff abzupumpen (s.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, Rn. 40; AG Dortmund, Urteil vom 18. April 2013 - 406 C 6809/12 -, juris).

  • AG Bernkastel-Kues, 06.12.2016 - 4a C 320/16

    Verkehrsunfall: Höhe der Abschleppkosten und Ersatz des Wertes der Tankfüllung

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 19.11.2021 - 61 C 191/21
    Da Gebrauchtfahrzeuge von seriösen Händlern üblicherweise vollgetankt veräußert werden, dies sich aber in der Preiskalkulation wie aus dem Gutachten ersichtlich - und allgemein bekannt - regelmäßig nicht ausdrücklich wiederfindet, der Tankfüllung mithin kein eigener preisbildender Wert zugeordnet wird, hat die Tankfüllung, deren Wertersatz der Kläger von der Beklagten gesondert begehrt, in der Kalkulation des Wiederbeschaffungsaufwands, der von der Beklagten bereits ausgeglichen worden ist, grundsätzlich Berücksichtigung gefunden (vgl. auch AG Bernkastel-Kues, Urteil vom 06.12.2016, 4a C 320/16, Rn. 6; AG Dortmund, Urteil vom 18. April 2013 - 406 C 6809/12 -, Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unter Inanspruchnahme

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 19.11.2021 - 61 C 191/21
    Wenn der Kläger der Auffassung war, den Wert dennoch darüberhinaus gesondert realisieren zu wollen, hätte es ihm daher oblegen, aus diesem Grund einen höheren Restwert zu verhandeln oder gar den Kraftstoff abzupumpen (s.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, Rn. 40; AG Dortmund, Urteil vom 18. April 2013 - 406 C 6809/12 -, juris).
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