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AG Berlin-Charlottenburg, 02.07.2014 - 231 C 51/14 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 231 C 51/14 (https://dejure.org/2014,38025)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Maklerprovision; ergänzende Vertragsauslegung; Höhe der Provision bei Vereinbarung eines Betrages für Zubehör
- RA Kotz
Grundstücksmaklerprovision - Provisionshöhe bei Vereinbarung eines Teilbetrages für Zubehör
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berechnung von Maklerprovision: Zubehör des Hauses ist mit zu berücksichtigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zubehör ist bei Berechnung der Maklerprovision zu berücksichtigen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Berechnung der Maklerprovision: Zubehör des Hauses ist mit zu berücksichtigen! (IMR 2015, 205)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76
Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision - Voraussetzungen des Anspruchs …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 02.07.2014 - 231 C 51/14
Diese Verpflichtung wurde von den Beklagten gerade eingegangen, um den von den Verkäufern gestellten Anforderungen für den Kauf des Hauses genügen und das Haus erwerben zu können (BGH, NJW 1977, 582 (583)). - BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
Zustandekommen eines erfolgsunabhängigen Provisionsversprechens zugunsten eines …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 02.07.2014 - 231 C 51/14
Im Übrigen kann wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit eine Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGH, BeckRS 2006, 12963).