Rechtsprechung
AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 73 C 64/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung einer Wohnung als Senioren-WG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Senioren-WG liegt noch im Rahmen der Wohnzwecke
- mietrechtsiegen.de
WEG - Nutzung einer Wohnung als Senioren-WG zulässig?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnst Du noch oder pflegst Du schon?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Alten-WEG im Wohnungseigentum?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Senioren-WG mit ambulantem Pflegedienst: Nutzung der Wohneinheit als kommerzielles ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung der Wohneinheit als kommerzielles Altenpflegeheim
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Senioren-WG mit ambulantem Pflegedienst in einer Eigentumswohnung stellt Wohnnutzung dar - Nutzung der Wohnung darf keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter haben
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Alten-WG im Wohnungseigentum? (IMR 2019, 469)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16
Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 73 C 64/18
Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass die mit Wohnungs- bzw. Teileigentum gesetzlich vorgesehenen Grundtypen der Nutzungsbefugnis grundsätzlich einander ausschließen (BGH Urteil vom 27.10.2017 Az. V ZR 193/16).Dies bedeutet insbesondere für den Bereich der Altenpflege, dass eine echte Heimnutzung (die grundsätzlich nur im Teileigentum möglich wäre) abgegrenzt werden muss von häuslicher Pflege und betreutem Wohnen (BGH Urteil vom 27.10.2017 Az. V ZR 193/16, dort Rn. 20).
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 73 C 64/18
Bezugspunkt ist nach dieser Rechtsprechung, dass der maßgebliche Begriff des Wohnens im Grundsatz weit zu verstehen ist (BGH a. a. O. Rn. 10 unter Hinweis auf BGH NJW 2010, 3093 - Nutzung als Ferienwohnung hält sich im Rahmen des Wohnzwecks).