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AG Berlin-Charlottenburg, 05.08.2021 - 203 C 305/19 |
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- KG, 03.03.2021 - 26 U 29/20
Nachbarschutz in Berlin: Anspruch auf Beseitigung eines an einen Maschendrahtzaun …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 05.08.2021 - 203 C 305/19
Dies wiederum erfordert, dass der Zaun und die Hecke dergestalt auf der Grenzlinie stehen, dass sich beide sowohl auf der einen wie auf der anderen Seite der Grenze befinden (…vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2017, V ZR 42/17, Rdnr. 6: die Grenzanlage muss von der Grenzlinie geschnitten werden, KG Berlin, Urteil vom 03. März 2021 - 26 U 29/20 -, Rn. 9, juris).Eine solche unzumutbare Beeinträchtigung kann sich auch aus einem zerrütteten Nachbarverhältnis ergeben (vgl. KG Berlin, Urteil vom 03. März 2021 - 26 U 29/20 -, Rn. 16 - 17, juris).
Der von der Klägerin errichtete Zaun als alleinige Grenzanlage wäre für das nachbarliche Verhältnis der Parteien nach Einschätzung des Gerichts hingegen kontraproduktiv (vgl. zum ähnlichen Fall KG Berlin, Urteil vom 03. März 2021 - 26 U 29/20 -, Rn. 17, juris).
- BGH, 21.09.2018 - V ZR 302/17
Verlangen der Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung von dem …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 05.08.2021 - 203 C 305/19
Auf diese Weise würde sonst das Recht des zaunsetzpflichtigen Nachbarn gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 NachbG Bln vereitelt (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 21.09.2018, V ZR 302/17 m.w.N ).Zu diesem Zweck kann auch ein Vergleich nur mit der engeren, in Sichtweite gelegenen Umgebung angebracht sein, wenn dort nach Art der Grundstücke vergleichbare Verhältnisse bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2018, V ZR 302/17 m.w.N.).
- AG Berlin-Schöneberg, 19.04.2016 - 16 C 287/15
Grenzzaun - Anspruch auf Entfernung eines unüblichen Zauns
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 05.08.2021 - 203 C 305/19
Soweit das Amtsgericht Schöneberg in einem Urteil vom 19.04.2016 - 16 C 287/15 - nur auf Einfriedungen zwischen den Grundstücken abstellen will, hält das Gericht diese Ansicht vor dem Hintergrund der mit §§ 21, 23 NachbarG Bln verbundenen, auch gestalterischen Vorgaben nicht für überzeugend. - BGH, 20.10.2017 - V ZR 42/17
Nachbarrecht: Tatsächliche Vermutung einer Errichtung einer Grenzanlage mit dem …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 05.08.2021 - 203 C 305/19
Dies wiederum erfordert, dass der Zaun und die Hecke dergestalt auf der Grenzlinie stehen, dass sich beide sowohl auf der einen wie auf der anderen Seite der Grenze befinden (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2017, V ZR 42/17, Rdnr. 6: die Grenzanlage muss von der Grenzlinie geschnitten werden, KG Berlin…, Urteil vom 03. März 2021 - 26 U 29/20 -, Rn. 9, juris).