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   AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17   

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https://dejure.org/2017,59976
AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17 (https://dejure.org/2017,59976)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 08.08.2017 - 206 C 16/17 (https://dejure.org/2017,59976)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 08. August 2017 - 206 C 16/17 (https://dejure.org/2017,59976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 20.02.2013 - 5 U 59/12

    Haftung eines Orthopäden wegen Diagnosefehlern hinsichtlich eines im Anschluss an

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17
    Sie ist der Auffassung, es bestehe kein Aufwendungsersatzanspruch, da sie die Abmahnung nicht erhalten habe (KG, Urteil vom 14.05.2013, 5 U 59/12).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17
    Diese tatsächliche Vermutung ist erst dann nicht mehr begründet, wenn Umstände feststehen, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergibt, also die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329 (330); OLG Köln, Urteil vom 06.02.2015 - 6 UR 209/13).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17
    Unter diesen Umständen ist es wiederum Sache der Klägerin als Anspruchstellerin, die für eine Haftung der Beklagten als Täterin oder Teilnehmerin einer Urheberrechtsverletzung sprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 ff - Morpheus -).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17
    Steht (wie hier aufgrund der Mehrfachermittlung) fest, dass ein geschütztes Werk von dem Internetanschluss einer bestimmten Person öffentlich zugänglich gemacht wurde, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens, GRUR 2010, 633 ff.; BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 - Bearshare, GRUR 2014, 657).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17
    Steht (wie hier aufgrund der Mehrfachermittlung) fest, dass ein geschütztes Werk von dem Internetanschluss einer bestimmten Person öffentlich zugänglich gemacht wurde, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens, GRUR 2010, 633 ff.; BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 - Bearshare, GRUR 2014, 657).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17
    Dabei kommt der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast zur Alleintäterschaft eines Dritten nur dann ausreichend nach, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Täterschaft eines Dritten vorgetragen werden und nicht nur ein allenfalls theoretisch mögliches, wegen der hohen Sicherheitsvorkehrungen aber unwahrscheinliches Geschehen behauptet wird (OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12; BGH, Pressemittelung Nr. 92/2015 vom 11.06.2015 - Tauschbörse I bis III).
  • LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 3 S 13/16
    Hierbei wird vertreten, dass es genüge, wenn der Rechteinhaber eine Mehrfachermittlung des Anschlusses des Beklagten substantiiert vortrage, wonach der Anschluss des Beklagten zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen dynamischen IP-Adressen im Hinblick auf dasselbe Werk ermittelt und beauskunftet worden sei [vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - 6 U 239/11 -, NJW-RR 2012, 1327 (Mehrfachermittlung mit mehr als 24 Stunden Abstand an zwei unterschiedlichen Tagen); OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12 - BeckRS 2013, 17282 - (Mehrfachermittlung in zwei Fällen); AG Köln, Urteil vom 22.10.2014 - 125 C 410/14 -, juris (Mehrfachermittlung "innerhalb weniger Tage oder Wochen"); AG Hamburg, Urteil vom 06.02.2015 - 36a C 38/14 -, juris Rn. 3, 21 (Ermittlung von zwei IP-Adressen im Abstand von etwas mehr als 24 Stunden); AG Charlottenburg, Urteil vom 08.08.2017 - 206 C 16/17 -, juris Rn. 2 und 33 - (Mehrfachermittlung innerhalb von mehreren Tagen)].
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