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   AG Berlin-Charlottenburg, 12.12.2017 - 232 C 177/17   

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https://dejure.org/2017,69416
AG Berlin-Charlottenburg, 12.12.2017 - 232 C 177/17 (https://dejure.org/2017,69416)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 12.12.2017 - 232 C 177/17 (https://dejure.org/2017,69416)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 232 C 177/17 (https://dejure.org/2017,69416)
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  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.12.2017 - 232 C 177/17
    Entscheidend ist, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen durch die Maßnahme eine Wohnwertverbesserung zugemessen wird, sodass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung nach Durchführen der Maßnahme von künftigen Mietinteressenten - bei im Übrigen gleichen Konditionen - eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der diese Maßnahme nicht durchgeführt worden ist (BGH, Urteil vom 13.2.2008, VIII ZR 105/07).
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 30.01.2008 - 7 C 366/07

    Wohnraummiete: Duldungspflicht des Mieters für einen Küchenanbau

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.12.2017 - 232 C 177/17
    Zwar wird sowohl in der Kommentarliteratur als auch in Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass darunter jeder Wohnraum falle, der vorher als solcher nicht vorhanden war, so auch der Anbau eines Raumes (AG Pankow-Weißensee in NZM 08, 769).
  • BGH, 23.02.1972 - VIII ZR 91/70

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abtretung - Befugnis zur Weitergabe des

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.12.2017 - 232 C 177/17
    "Eine Modernisierungsmaßnahme zeichnet sich dadurch aus, dass sie einerseits über die bloße Erhaltung des bisherigen Zustands (vgl. § 555a BGB) hinausgeht, andererseits aber die Mietsache nicht so verändert, dass etwas Neues entsteht (Senatsurteil vom 23. Februar 1972 - VIII ZR 91/70, NJW 1972, 723 unter II 3 [zu § 541a Abs. 2 BGB aF]; Palandt/Weidenkaff, BGB, 76. Aufl. § 555b Rn. 2; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 13. Aufl., § 555b BGB Rn. 86 mwN; Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb. 2018, § 555b Rn. 21).
  • LG Köln, 26.08.1992 - 10 S 139/92
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.12.2017 - 232 C 177/17
    Die Duldung einzelner Maßnahmen, die der Mieter jeweils für sich gesehen teilweise hinnehmen müsste (hier: § 555b Nr. 7 BGB) kann aber im Ergebnis nicht verlangt werden, wenn sie Bestandteil einer geplanten, aber insgesamt nicht realisierbaren Verbesserungsmaßnahmen sind (so auch LG Köln, NJW-RR 1993, 1161 ff.).
  • AG Köln, 04.10.2012 - 222 C 153/12

    Vergrößerung oder Verkleinerung ist keine Modernisierung!

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.12.2017 - 232 C 177/17
    Vielmehr ist die Vergrößerung der Wohnfläche einer Wohnung grundsätzlich nicht als Modernisierungsmaßnahme, sondern als eine Veränderung des Vertragsgegenstandes anzusehen (so auch AG Köln in : ZMR 2013, 206 ff.).
  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14

    Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.12.2017 - 232 C 177/17
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (NJW 2016, 239) ist nämlich bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von der tatsächlichen Fläche der zu bewertenden Wohnung auszugehen, nicht von abweichenden Beschaffenheitsvereinbarungen zur Größe im Mietvertrag.
  • BGH, 21.11.2017 - VIII ZR 28/17

    Wohnraummiete: Vorliegen von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen bei

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.12.2017 - 232 C 177/17
    § 554 BGB aF wiederum hat im Wesentlichen den Inhalt der Vorgängerregelungen in §§ 541a, 541b BGB aF übernommen (BT-Drucks. 14/4553, S. 49) (BGH Beschl. v. 21.11.2017 - VIII ZR 28/17, BeckRS 2017, 134978, beck-online).".
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