Rechtsprechung
AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2016 - 227 C 76/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Abstellen Elektrofahrzeug, Ladestation, ohne Ladevorgang
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 823 Abs 2 BGB, § 858 Abs 1 BGB
Abschleppkosten für ein Elektrofahrzeug: Abstellen eines Elektrofahrzeugs an einer Ladestation auf einer Privatstraße
- verkehrslexikon.de
Abschleppen eines Elektrofahrzeugs ohne Kabelanschluss an die Ladestation
- IWW
- RA Kotz
Abstellen Elektrofahrzeug an Ladestation ohne Ladekabel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Nutzer eines Elektroautos genießt nicht in jedem Fall Vorrecht
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Abschleppfall: Geladen werden muss das Elektrofahrzeug, sonst ist es weg.
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Parkvorrecht für Elektroautos an Ladestation nur wenn diese für Ladevorgang genutzt wird
- heise.de (Pressemeldung, 06.01.2017)
Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Parkvorrecht für Elektroautos - aber nur zum Aufladen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
"Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" - Parken ohne Ladevorgang begründet Abschleppen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nutzer eines Elektroautos genießt nicht in jedem Fall Vorrecht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nutzer eines Elektroautos genießt nicht in jedem Fall Vorrecht
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Wer nicht an der Elektrozapfsäule Strom zapft, der wird kostenpflichtig abgeschleppt
- versr.de (Kurzinformation)
Nutzer eines Elektroautos genießt nicht in jedem Fall Vorrecht
- vogel.de (Kurzinformation)
E-Autos dürfen Ladestationen nicht ungenutzt zuparken
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Nutzer eines Elektroautos genießt nicht in jedem Fall Vorrecht
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Kein Vorrecht für Elektroauto-Fahrer
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2016 - 227 C 76/16
- LG Berlin - 55 S 288/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.2011 - V ZR 30/11
Schadensersatzanspruch bei Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatparkplatz …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2016 - 227 C 76/16
Das Abschleppunternehmen trägt damit das wirtschaftliche Risiko und besorgt damit kein Forderungsmanagement auf Rechnung Dritter (vgl. BGH, Urteil vom 02. Dezember 2011 - V ZR 30/11 -, Rn. 14, juris).Das Abstellen eines Fahrzeuges im Bereich eine Privatstraße stellt grundsätzlich eine Beeinträchtigung im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB dar (BGH, Urteil vom 05. Juni 2009 - V ZR 144/08 -, BGHZ 181, 233-242; BGH, Urteil vom 02. Dezember 2011 - V ZR 30/11 -, Rn. 6, juris).
- BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08
Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2016 - 227 C 76/16
Das Abstellen eines Fahrzeuges im Bereich eine Privatstraße stellt grundsätzlich eine Beeinträchtigung im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB dar (BGH, Urteil vom 05. Juni 2009 - V ZR 144/08 -, BGHZ 181, 233-242; BGH…, Urteil vom 02. Dezember 2011 - V ZR 30/11 -, Rn. 6, juris).Es bedarf keiner weiteren Entscheidung, ob ungeachtet vorausstehender Erwägungen der Anspruch auch daran scheitert, dass die Rückzahlung von rechtsgrundlos geleisteten Abschleppgebühren im Dreiecksverhältnis grundsätzlich von der Zedentin geltend gemacht werden muss, da ein Abschleppunternehmen auch die bloße Zahlstelle des Geschädigten darstellen dürfte (BGH, Urteil vom 05. Juni 2009 - V ZR 144/08 -, BGHZ 181, 233-242, Rn. 11).