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   AG Berlin-Charlottenburg, 17.11.2003 - 236 C 105/03   

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https://dejure.org/2003,9792
AG Berlin-Charlottenburg, 17.11.2003 - 236 C 105/03 (https://dejure.org/2003,9792)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 17.11.2003 - 236 C 105/03 (https://dejure.org/2003,9792)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 17. November 2003 - 236 C 105/03 (https://dejure.org/2003,9792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UrhG §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 1 a.F.
    Internet-Leseforum

  • stroemer.de

    Internet-Leseforum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsverletzung durch den Download eines auf dem Internetportal der Frankfurter Rundschau veröffentlichten Interviews; Urheberrechtsverletzung durch die öffentliche Zugänglichmachung des vollständigen Interviews in einem Diskussionsforum; Elektronische ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Übernahme von Texten in Web-Forum

  • beck.de (Leitsatz)

    Einstellen eines Texts in ein Diskussionsforum

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Übernahme von Texten in Web-Forum

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 132
  • MMR 2004, 269
  • K&R 2004, 248
  • ZUM 2004, 497
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.11.2003 - 236 C 105/03
    Nach der herrschenden Meinung ist die elektronische Verbreitung und die öffentliche Zugänglichmachung durch Anbieten des Downloads von Dateien analog § 15 Abs. 2 S. 1, 1.Hs. UrhG a.F. als öffentliche Wiedergabe zu behandeln (für alle mit ausführlicher Begründung BGH vom 17. Juli 2003 zu dem Aktenzeichen I ZR 250/00 »Paperboy«, noch nicht veröffentlicht).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.11.2003 - 236 C 105/03
    In jedem Fall sind aber neben den Interessen des Urhebers auf der einen Seite auch die in den Schrankenbestimmungen geschützten Interessen Dritter zu beachten und ihrem Gewicht entsprechend für die Auslegung der gesetzlichen Regelungen heranzuziehen (für alle BGH in NJW 2002, Seite 3393 ff »elektronischer Pressespiegel«).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.11.2003 - 236 C 105/03
    Jedenfalls liegt in dem Verhalten der Beklagten keine Verletzung der etwaigen sich aus dem Urheberrechts des Klägers ergebenden Nutzungsrechte, die gemäß § 15 Abs. 2 UrhG in der bis zum 12. September 2003 geltenden Fassung auch das Recht zur öffentlichen Wiedergabe unter anderem auch im Internet umfassten (für alle BGH in seinem Urteil vom 17.Juli 2003 zu dem Aktenzeichen I ZR 259/00 »Paperboy« mit ausführlicher Begründung).
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