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AG Berlin-Charlottenburg, 22.11.2018 - 73 C 40/18 |
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AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 22. November 2018 - 73 C 40/18 (https://dejure.org/2018,38632)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 887 Abs 3 ZPO, § 888 Abs 1 ZPO, § 883 Abs 1 ZPO
Vollstreckung von Herausgabeansprüchen hinsichtlich der Unterlagen eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Titulierter Herausgabeanspruch: Gerichtsvollzieher ist zu beauftragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Aachen, 26.11.2007 - 5 T 188/07
Einstweilige Verfügung; Selbstwiderlegung
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 22.11.2018 - 73 C 40/18
Soweit die Gläubigerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 20.8.2007 Az. Wx 117/06; BeckRS 2008, 2565) und dem Beschluss des LG Berlin im hiesigen Parallelverfahren etwas anderes vertreten, kann das erkennende Gericht dem nicht folgen.