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   AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2007 - 224 C 295/06   

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https://dejure.org/2007,34138
AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2007 - 224 C 295/06 (https://dejure.org/2007,34138)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 27.02.2007 - 224 C 295/06 (https://dejure.org/2007,34138)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 224 C 295/06 (https://dejure.org/2007,34138)
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  • LG Berlin, 10.07.2003 - 62 S 101/03
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2007 - 224 C 295/06
    Ihm muss allein aufgrund der Erhöhungserklärung eine Plausibilitätsprüfung der aufgewendeten Kosten und der Aufteilung der Kosten auf seine Wohnung möglich sein (LG Berlin GE 1997, 1579; LG Berlin MM 2003, 471).

    Der Vermieter hat vor Beginn der Maßnahmen den Instandsetzungsbedarf festzustellen und die für die Instandsetzung erforderlichen Kosten zu ermitteln (LG Berlin GE 1997, 1469; LG Berlin MM 2003, 471).

  • KG, 17.01.2002 - 8 REMiet 4/01

    Mieterhöhung nach MHG bei gleichzeitiger Durchführung von Instandsetzungs- und

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2007 - 224 C 295/06
    In diesem Fall muss der Vermieter in der Erhöhungserklärung nachvollziehbar darlegen, welche Kosten er in welcher Höhe von den angegebenen Gesamtkosten vorab als Instandsetzungskosten in Abzug gebracht hat (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Aufl., § 559 b BGB Rn. 4; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 559 b BGB Rn. 13; KG GE 2002, 259; KG GE 2006, 714).
  • LG Berlin, 16.07.2001 - 67 S 527/00
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2007 - 224 C 295/06
    Mangels abweichender Vereinbarung der Mietvertragsparteien ist ein pauschaler Abzug von Instandsetzungskosten in der Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierung nicht hinreichend zur Berechnung des Mieterhöhungsanspruchs; es muss vielmehr eine Vergleichsrechnung aufgestellt werden, aus der sich ergibt, welche Kosten entstanden wären, wenn statt der Instandmodernisierung eine bloße Instandsetzung stattgefunden hätte (LG Berlin MM 2001, 401; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 559 b Rn. 13).
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