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   AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19   

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https://dejure.org/2019,55479
AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19 (https://dejure.org/2019,55479)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 27.05.2019 - 72 C 1/19 (https://dejure.org/2019,55479)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - 72 C 1/19 (https://dejure.org/2019,55479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Beschädigung des Sondereigentums bei Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung für Schäden bei der Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14

    Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Erfasst wird insbesondere der Schaden, der dadurch entsteht, dass das Sondereigentum bei der Benutzung zur Instandsetzung in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim Ende der Arbeiten in diesem Zustand belassen wird (vgl. nur BGH, Urt. v. 25. Sept. 2015 - V ZR 246/14, NJW 2016, 1310 und Urt. v. 10. Juli 2015 - V ZR 194/14, NJW 2015, 2968).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Es ist ein finanzieller Ausgleich für den fehlenden Eigengebrauch (von Teilen) der Eigentumswohnung für nicht unerhebliche Zeit zu leisten (vgl. nur BayObLG, Beschl. v. 6. Febr. 1987 - 2 Z 93/86, ZMR 1987, 227), sofern sich die Entziehung oder Einschränkung des Gebrauchs typischerweise auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt, weil der betroffene Raum für die Lebensführung des jeweiligen Eigentümers von zentraler Bedeutung ist (vgl. nur BGH, Beschl. v. 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 BGHZ 98, 212; einschränkend hierzu auch BGH, Urt. v. 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Ein (Klage-) Antrag ist dann hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret (gegenständlich) bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lässt, das Risiko des (ggfs. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und er die Zwangsvollstreckung aus dem beantragten Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. nur BGH, Urt. v. 14. Dez. 1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954).
  • LG Köln, 20.02.2001 - 29 T 190/00
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Der § 14 Nr. 4 Hs. 2 WEG greift dann nicht, wenn ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vorgenommen hat, die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum entfernt werden muss (vgl. LG Köln, Urt. v. 20. Febr. 2001 - 29 T 190/00, ZMR 2001, 924).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Der - im Übrigen auch auslegungsfähige (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 1995 - I ZR 137/93, NJW 1995, 3187, 3188) - Antrag ist vollstreckungsfähig: die Beklagte soll - in nicht vorschreibbarer Weise (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Mai 1995 - V ZB 5/95, NJW 1995, 2036) den beschriebenen Zustand wiederherstellen.
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Erfasst wird insbesondere der Schaden, der dadurch entsteht, dass das Sondereigentum bei der Benutzung zur Instandsetzung in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim Ende der Arbeiten in diesem Zustand belassen wird (vgl. nur BGH, Urt. v. 25. Sept. 2015 - V ZR 246/14, NJW 2016, 1310 und Urt. v. 10. Juli 2015 - V ZR 194/14, NJW 2015, 2968).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 20 W 362/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Dabei kann der Wohnungseigentümer jeden Schaden ersetzt verlangen, der infolge der Gestattung des Betretens und der Benutzung im Vorfeld der Instandhaltung und Instandsetzung und im Zuge ihrer Abwicklung entsteht, ob verschuldet oder nicht (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. Jan. 2006 - 20 W 362/04 = NJW-RR 2007, 233).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Es ist ein finanzieller Ausgleich für den fehlenden Eigengebrauch (von Teilen) der Eigentumswohnung für nicht unerhebliche Zeit zu leisten (vgl. nur BayObLG, Beschl. v. 6. Febr. 1987 - 2 Z 93/86, ZMR 1987, 227), sofern sich die Entziehung oder Einschränkung des Gebrauchs typischerweise auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt, weil der betroffene Raum für die Lebensführung des jeweiligen Eigentümers von zentraler Bedeutung ist (vgl. nur BGH, Beschl. v. 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 BGHZ 98, 212; einschränkend hierzu auch BGH, Urt. v. 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05

    Wohnungseigentum: Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die anderen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Keinesfalls kann über § 14 Nr. 4 WEG der Schaden ersetzt verlangt werden, der auf Mängel am Gemeinschaftseigentum und nicht auf Instandsetzungsarbeiten zurückzuführen ist (statt aller: OLG Frankfurt, Beschl. v. 4. Sept. 2008 - 20 W 347/05 = BeckRS 2009, 12141; Kümmel/Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl. 2017, § 14, Rn. 51).
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86

    Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19
    Es ist ein finanzieller Ausgleich für den fehlenden Eigengebrauch (von Teilen) der Eigentumswohnung für nicht unerhebliche Zeit zu leisten (vgl. nur BayObLG, Beschl. v. 6. Febr. 1987 - 2 Z 93/86, ZMR 1987, 227), sofern sich die Entziehung oder Einschränkung des Gebrauchs typischerweise auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt, weil der betroffene Raum für die Lebensführung des jeweiligen Eigentümers von zentraler Bedeutung ist (vgl. nur BGH, Beschl. v. 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 BGHZ 98, 212; einschränkend hierzu auch BGH, Urt. v. 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

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