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   AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2012 - 216 C 63/12   

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https://dejure.org/2012,45006
AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2012 - 216 C 63/12 (https://dejure.org/2012,45006)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 28.09.2012 - 216 C 63/12 (https://dejure.org/2012,45006)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 28. September 2012 - 216 C 63/12 (https://dejure.org/2012,45006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 168 S 1 BGB, § 169 BGB, § 674 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB
    Bereicherungsanspruch eines Treuhänders im Insolvenzverfahren: Zahlung einer nicht mehr bestehenden Forderung an einen bevollmächtigten Gläubigervertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2012 - 216 C 63/12
    Denn stimmen die Vorstellungen der Beteiligten bei einer Vermögensverschiebung über dessen Zweckrichtung nicht überein, richtet sich nach objektiver Betrachtung aus Sicht des Zuwendungsempfängers - unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz und Risikoverteilung - als wessen Leistung und zugunsten welcher Person sich das Zugewendete darstellt (BGH, NJW 1999, 1393 mwN; Palandt/Sprau, aaO, § 812 Rdn. 14).
  • BGH, 10.02.2005 - VII ZR 184/04

    Umfang der Beurkundungspflicht bei einem Bauträgervertrag; Ansprüche des

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2012 - 216 C 63/12
    Leistungsempfänger und damit Bereicherungsschuldner ist derjenige, dessen Vermögen der Leistende durch die Zuwendung gemäß der Zweckbestimmung vermehren will (BGH NJW 2005, 1356).
  • BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05

    Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2012 - 216 C 63/12
    Bei Leistung an einen bevollmächtigten Vertreter oder bloße Hilfspersonen (sog. Zahlstellen) wird daher allgemein eine Leistung an den Geschäftsherrn angenommen (Palandt-Sprau, aaO, § 812 Rdn. 55; vgl. auch BGH, NJW 2006, 286).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04

    Zur ungerechtfertigten Bereicherung eines Rechtsanwaltes wegen Zahlung aufgrund

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2012 - 216 C 63/12
    Zwar nimmt die - insofern spärliche - Rspr. ohne vertiefte Begründung an, dass bei Leistung an einen Treuhänder, insbesondere bei Zahlung auf ein Treuhandkonto, dennoch eine Leistung unmittelbar an den Treuhänder, d.h. die Zwischenperson, vorliegen soll (vgl. BGH NJW 1961, 1461; LG Köln WM 83, 379; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 654).
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