Rechtsprechung
AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2016 - 206 C 329/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Filesharing eines Computerspiels über den Internet-Anschluss in einem Zweipersonenhaushalt
- JurPC
Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen bei Zweipersonenhaushalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 11.08.2016 - 206 C 329/16
- AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2016 - 206 C 329/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2016 - 206 C 329/16
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder - wie hier - bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 08. Januar 2014, I ZR 169/12 - BearShare).In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat (vgl. BGHZ 200, 76 Rn. 20 - BearShare; BGH…, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 61/12, TransportR 2013, 437 Rn. 31).
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2016 - 206 C 329/16
Vielmehr ist es im Falle der Erfüllung der sekundären Darlegungslast durch die Beklagtenseite wiederum Sache der Klägerin als Anspruchstellerin, die für eine Haftung Anschlussinhabers als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung sprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 ff - Morpheus -). - BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14
Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse: …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2016 - 206 C 329/16
Diesen Anforderungen wird die pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt des Beklagten lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss nicht gerecht (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 -, Rn. 43, juris). - BGH, 11.04.2013 - I ZR 61/12
Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2016 - 206 C 329/16
In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat (…vgl. BGHZ 200, 76 Rn. 20 - BearShare; BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 61/12, TransportR 2013, 437 Rn. 31). - BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2016 - 206 C 329/16
Denn ohne konkrete Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzung - die hier nicht vorliegen - ist der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht verpflichtet, volljährige Mitglieder seiner Wohngemeinschaft oder seine volljährigen Besucher und Gäste, denen er das Passwort für seinen Internetanschluss zur Verfügung stellt, über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen aufzuklären und ihnen die rechtswidrige Nutzung entsprechender Programme zu untersagen (BGH, Urteil vom 12.05.2016, I ZR 86/15 -Silver Linings Playbook).