Rechtsprechung
AG Berlin-Köpenick, 04.09.2018 - 7 C 199/18 |
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AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 04. September 2018 - 7 C 199/18 (https://dejure.org/2018,29192)
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nichtzustimmung zur Mieterhöhung: Mieter trägt die verzugsbedingten Anwaltskosten
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mieterhöhung nicht zugestimmt - Mieter muss Anwaltskosten zahlen!
- haufe.de (Kurzinformation)
Sturer Mieter muss Anwaltskosten tragen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nichtzustimmung zur Mieterhöhung: Mieter trägt die verzugsbedingten Anwaltskosten! (IMR 2019, 18)