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AG Berlin-Köpenick, 06.10.2014 - 12 C 182/14 |
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- AG Neuss, 12.09.2012 - 85 C 3163/12
Grundsätze zur Bestimmung der Höhe ortsüblicher Abschleppkosten
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 06.10.2014 - 12 C 182/14
Das Gericht ermittelt eine solche Vergütung unter Heranziehung des § 287 Abs. 1 ZPO und zieht zur Ermittlung der ortsüblichen Vergütung die "Preis- und Strukturumfrage im Bergungs- und Abschleppgewerbe des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. von 2012" (VBA 2012) heran, die eine taugliche Schätzungsgrundlage bietet (vgl. u.a. AG Wilhelmshaven, Urteil vom 04.12.2013, 6 C 508/13; AG Neuss, Urteil vom 12.09.2012, 85 C 3163/12, jeweils zitiert nach juris). - AG Wilhelmshaven, 04.12.2013 - 6 C 508/13
Unfall und die erstattungsfähigen Abschleppkosten
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 06.10.2014 - 12 C 182/14
Das Gericht ermittelt eine solche Vergütung unter Heranziehung des § 287 Abs. 1 ZPO und zieht zur Ermittlung der ortsüblichen Vergütung die "Preis- und Strukturumfrage im Bergungs- und Abschleppgewerbe des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. von 2012" (VBA 2012) heran, die eine taugliche Schätzungsgrundlage bietet (vgl. u.a. AG Wilhelmshaven, Urteil vom 04.12.2013, 6 C 508/13; AG Neuss, Urteil vom 12.09.2012, 85 C 3163/12, jeweils zitiert nach juris).