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AG Berlin-Köpenick, 15.08.2013 - 13 C 66/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückstands bei Nachzahlung der Mietrückstände
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Betriebskostennachforderungen
- mietrechtsiegen.de
Mietvertragskündigung wegen Nichtzahlung von Nebenkostenabrechnungen
- mietrechtkreuztal.de
- RA Kotz
Betriebskostenabrechnung - Kündigung des Mietvertrages bei Nachforderungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen: fristlose Kündigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine fristlose Kündigung wegen unbezahlter Betriebskostennachzahlung! (IMR 2014, 14)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Köpenick, 15.08.2013 - 13 C 66/13
- LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 406/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Hamburg-Bergedorf, 04.12.2012 - 409 C 174/12
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 15.08.2013 - 13 C 66/13
Denn die Kündigungstatbestände des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB erfassen nur mietvertraglich vereinbarte, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen und greifen nicht bei dem Verzug mit Einmalzahlungen wie sie die Nebenkostennachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen darstellen (AG Hamburg- Bergedorf Urteil vom 4.12.2012 Az. 409 C 174/12; so auch Schmidt - Futterer 11.A. Mietrecht zu § 543 Rn.87).
- LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 406/13 Auf die Berufung der Klägerin wird das Anerkenntnisteil - und Schlussurteil des Amtsgerichts Köpenick vom 15. August 2013 - 13 C 66/13 - unter Aufhebung der auf das Anerkenntnis erfolgten Verurteilung abgeändert und wie folgt neu gefasst:.